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Förderschulen vor der Schließung retten

verfasst von: redaktion am
Politik 
Wahlmöglichkeiten für Familien sichern!

Düsseldorf. Einstimmig haben die Mitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion in der heutigen Plenarsitzung dem Antrag zum Erhalt von Förderschulen zugestimmt.
„Die betroffenen Schüler und Eltern empfinden das Angebot an hochspezialisierter, pädagogischer Betreuung verbunden mit dem Personalschlüssel an Förderschulen als eine bewährte Errungenschaft, die es zu bewahren gilt“ – resümiert die Landtagsabgeordnete Heike Troles die wichtigsten Beweggründe für die Entscheidung ihrer Landtagsfraktion zur Rettung der Förderschulen.

Das Moratorium für die Förderschulen rettet vorhandene Standorte bis das Schulministerium einen umfassenden Plan vorstellt, in welcher Art und Weise Förderschulen in die nordrhein-westfälische Schullandschaft weiterhin eingebunden werden können.

So soll u.a. die Errichtung von Teilstandorten gefördert werden, damit die Schüler und Eltern auch künftig die Wahlmöglichkeit haben und sich entweder für eine Regelschule oder für eine Förderschule entscheiden können. Die derzeitigen, problematischen Inklusionsrahmenbedingungen, die an allgemeinen Schulen vorgefunden werden, führen regelmäßig zu so schlechten Erfahrungen für Schüler und Eltern, dass die Eltern den Wechsel ihrer Kinder an eine Förderschule herbeisehnen. „Diesen Wunsch wollen wir berücksichtigen, so funktioniert bürgerorientierte Politik“ veranschaulicht Heike Troles den Antrag ihrer Fraktion.

Die zeitlich befristete Aussetzung der Verordnung über die Mindestgröße von Förderschulen schafft Raum, um eine ausgereifte Lösung zu finden, die die Schullandschaft dauerhaft ordnet, alle Bedürfnisse berücksichtigt und die Inklusion behutsam, in kleinen Schritten so einführt, dass alle Schüler ihre Talente optimal entfalten können.

„Die Wahl zu haben, das eigene Kind entsprechend seiner Bedürfnisse entweder an einer Förderschule oder lieber an einer Regelschule beschulen zu lassen, ist ein hohes Gut, das wir unseren Kindern bieten wollen“ bekräftigt Troles die Entscheidung im Landtag „nur dies entspricht dem Wohle des zu fördernden Kindes“.

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