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Kolumbarium Garzweiler

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes liegt bei 2.987 Euro

Jüchen: Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Früher lag das Verhältnis ungefähr bei 80 Prozent Sarg- und 20 Prozent Urnenbestattungen. Zwischenzeitlich hat sich dieses Verhältnis auf ungefähr je zur Hälfte verschoben, wobei der Trend weiter zur Urnenbestattung geht. Diese Veränderung liegt auch im demografischen Wandel begründet.

Die Menschen werden immer älter und diejenigen, die selbst Jahrzehnte lang das Grab ihrer Eltern gepflegt haben, möchten dies ihren Kindern oft nicht auferlegen. Auch besteht aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen vielfach nicht mehr die Möglichkeit, sich regelmäßig um eine Grabstelle zu kümmern. Deshalb fällt sehr oft die Entscheidung auf eine pflegeleichte Grabstelle.

Um sich dieser geänderten Bestattungssituation anzupassen, hat der Rat der Gemeinde Jüchen bereits vor einiger Zeit eine Friedhofskommission gebildet, die sich unter anderem auch intensiv mit diesem Thema sowie der Errichtung eines Kolumbariums beschäftigt hat. Da die Friedhofshalle in Garzweiler nur wenig genutzt wurde, erfolgten Überlegungen diese auch aus Kostengründen einer anderen Nutzung zuzuführen, jedoch gleichzeitig weiterhin die Aufbahrung von Verstorbenen zu ermöglichen.

„Die Frage nach Bestattungsformen wandelt sich, dem haben wir entsprechen“, so Oswald Duda, Technischer Dezernent. „Die Gemeinde Jüchen ist im Bereich Urnenstelen und Kolumbarium fast ein Vorreiter im Rhein-Kreis Neuss“.

Nach Empfehlung des Arbeitskreises beauftragte seinerzeit der zuständige Fachausschuss an einer Seite in der Trauerhalle 112 Urnenkammern für je 2 Urnen zu errichten. Für die Ablage von Dekorationen, Blumen oder Gestecken ist ein Sims vor der Urnenwand vorhanden. Zum Verweilen ist eine Sitzmöglichkeit vor der Urnenwand geschaffen worden, so dass Angehörige, geschützt vor Kälte und Regen, dort verweilen können.

Der Zugang ist jederzeit gewährleistet. Tagsüber ist die Halle mittels eines Zeitschlosses geöffnet, außerhalb dieser Zeiten können die Angehörigen die Halle mittels eines programmierten Schlüssels betreten, der ihnen auf Wunsch mit dem Erwerb des Nutzungsrechts ausgehändigt wird.

Die Kammern, die auch schon vorab erworben werden können, sind mit einem Wellenmotiv gekennzeichnet, im Fall einer Beisetzung werden dann die Namen angebracht. Eine Pflege ist nicht erforderlich. Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes liegt derzeit bei 2.987 Euro, bei einer Zweitbelegung ist nur der Nachkauf für die schon abgelaufene Zeit erforderlich. Die Verschlussplatten und die Beschriftung sind hierin bereits enthalten.

Norbert Wolf

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