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Politik
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Düsseldorf. Die CDU Neuss ist wieder unterwegs. Unter der Leitung des Neusser Landtagsabgeordneten Dr. Jörg Geerlings hat eine Gruppe die Fahrt nach Münster angetreten, um den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen zu besuchen. Die Präsidentin des Gerichtshofes, Frau Dr. Ricarda Brandts, hatte sich extra Zeit genommen, die Gäste zu empfangen. Sie freute sich über den Neusser Besuch und informierte über die Arbeit des Gerichts.
Für die politisch interessierten Besucher war der Zeitpunkt der Reise nach Münster besonders spannend, da die CDU/FDP-Koalition gerade einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes in den Landtag eingebracht hat. Die Regierungskoalition will damit den Bürgerinnen und Bürgern die Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene ermöglichen.
Jörg Geerlings, Neusser CDU-Landtagsabgeordneter und Justiziar seiner Landtagsfraktion, der für diesen Bereich Sprecher ist, erläutert, was Ziel der Einführung ist: „Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, individuell vor dem Verfassungsgerichtshof klagen zu können, wenn ihre in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt werden.
Dieser Weg steht den Bürgerinnen und Bürgern bisher nicht offen, lediglich beim Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde bislang eingereicht werden. Die Rechte der Bürger in unserem Land werde damit deutlich erweitert.“ „Es hat mich daher gefreut, dass wir bei der Fahrt schon jetzt einen vertieften Einblick in die heutige und auch zukünftige Arbeit des Gerichts erhalten konnten.“, so Geerlings weiter.
Nach einer gemütlichen Mittagspause, ließen sich die Neusserinnen und Neusser bei einer Altstadtführung die historische Bedeutung der wunderschönen Stadt Münster näher bringen.
Dr. Marcel Stepanek
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