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Urlaubszeit ist Reisezeit

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Ausweise und Pässe recht- zeitig beantragen

Häufig bemerkt man erst, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, wenn man diesen dringend benö- tigt. Man sollte rechtzeitig daran denken, dass die Sommer- ferien näher rücken und somit auch die Reisezeit und daher die Gültigkeit von Reisepass oder Ausweis überprüfen. Man sollte dabei im Blick habeni, dass manche Länder die Ein- reise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Was ist für die Beantragung erforderlich?

Für die Beantragung eines Reisepasses (auch 'ePass') muss man ein biometrisches Lichtbild und den alten Reise- pass oder einen gültigen Personalausweis mitbringen. Bei der Erstausstellung ist zudem die Geburts- bzw. Heiratsur- kunde erforderlich. Die Gebühr für einen zehn Jahre gülti- gen ePass beträgt 60,00 Euro. Für einen sechs Jahre gülti- gen ePass, der Personen ausgestellt wird, die das 24. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für den, der viel verreist, lohnt sich vielleicht der 48-Seiten Pass, der zuzüglich 22 Euro kostet. Die Be- arbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4-5 Wochen. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung persön- lich anwesend sein. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich.

Die Gültigkeit Ihres Personalausweises ist abgelaufen?
Der neue Personalausweis (auch 'nPA') kostet 28,80 Euro, ein sechs Jahre gültiger Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 22,80 ¤, das vorläufige Dokument 10,00 Euro. Auch hier benötigt man zur Beantragung ein biometrisches Lichtbild, den alten Personalausweis bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde bei der Erstausstellung. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Eine Bear- beitungszeit von ca. 2-3 Wochen bis zum Erhalt Ihres neu- en Personalausweises sollte ein.geplant werden

Sie reisen mit Kind?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses (es gibt keine Kinderausweise mehr) fällt eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro an. Diese Kinderreisepässe können jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist eine Vollmacht beider Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. (Bei alleinigem Sorgerecht bitte entsprechende Nachweise bei- fügen.) Wie bei allen Ausweisen benötigt man auch für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ein biometrisches Lichtbild, den alten Ausweis und / oder die Geburtsurkunde des Kindes.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Kinderreisepässe können, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wer- den, sofort ausgestellt werden.
Wer schon einen Kinderreisepass besitzt, sollte überlegen, ob dieser vor der nächsten Reise mit einem aktuellen Passbild zu aktualisieren ist. Die Gebühr für eine Aktualisie- rung beträgt 6,00 Euro. Gleichzeitig kann der Kinderreise- pass bis maximal zum 12. Lebensjahr verlängert werden.

Weitere Informationen rund um den Reisepass
Ob man für ein Reiseziel einen Reisepass (oder ein Visum) benötigt, oder ob vielleicht sogar nur ein Personalausweis ausreicht, kann man beim Auswärtigen Amt nachlesen oder sich in einem Reisebüro informieren.
Viele Informationen zum Reisepass und Personalausweis findet man auch auf der Internetseite der Bundesdruckerei.

Alle erforderlichen Formulare stehen auf der Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen unter www.rommerskirchen.de zum Download zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen im Bürger- büro unter den Telefonnummern: 800-51 und 800-52 gerne zur Verfügung.


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