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Umgang mit Wespen

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Bei den derzeit vorherrschenden Temperaturen trauen sich die Menschen erst abends auf Balkon oder in den Garten. Wirft man dann den Grill an, dann kommen bereits die ers- ten Störenfriede und machen sich am gedeckten Tisch breit. - die Wespe. Penetrant umschwirren die gelbschwar- zen Insekten Tische und Stühle, erschrecken die Kinder und machen es sich auf Speisen und Getränken bequem. So lästig Wespen auch sein können — solange keine un- mittelbare Gefahr von ihnen ausgeht, sollte man keine radi- kalen Maßnahmen ergreifen.

Denn trotz ihres schlechten Rufes sind Wespen wichtig für das Ökosystem. Nicht ohne Grund sind die meisten Wes- penarten durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Wird man also lediglich ab und zu von der einen oder ande- ren Wespe heimgesucht, können einige Vorsichtsmaßnah- men und Hausmittel durchaus ausreichen.

Findet man am Haus oder im Garten ein ganzes Wespen- nest, stellt sich die Frage, ob man es entfernen lassen soll- te. Grundsätzlich stehen Wespennester unter Naturschutz und sollten nur in einer konkreten Gefahrensituation be- kämpft werden. Eine solche liegt vor, wenn sich ein Ein- dringen der Wespen in Haus oder Wohnung nicht vermei- den lässt oder Kinder und Allergiker betroffen sind. Bei allen Arbeiten im Grünen sollte sorgsam darauf geachtet werden, ob sich gegebenenfalls ein Schwarm im Grün oder im Erd- reich befindet.

Viele Menschen glauben, dass die Feuerwehr bei einem Wespennest zuständig sei. Dies trifft jedoch nicht zu. Der richtige Ansprechpartner ist ein Unternehmen für Schäd- lingsbekämpfung . Meist hängt es davon ab, wo sich das Wespennest befindet, ob ein professioneller Schädlingsbe- kämpfer gerufen werden muss. Ein Fachmann kann das Wespennest umsiedeln oder abtöten. Findet man in den Gelben Seiten keinen Schädlingsbekämpfer, dann erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen gerne Hinweise, wer behilflich sein kann.

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