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Politik
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Düsseldorf. Die Landesregierung verschärft ihren Kampf gegen Kinderarbeit. Ab sofort gelten verbindliche Regeln, damit keine Grabsteine mehr aufgestellt werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden. „Damit herrscht nun endlich Klarheit bei einem Thema, das auch die Neusser Politik schon mehrfach beschäftigt hat“, freut sich der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU).
Bereits seit 2014 verbietet das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit. Doch die rot-grüne Landesregierung war ein Instrument schuldig geblieben, das Importeuren und Friedhofsträgern die Beurteilung der Herstellungsbedingungen ermöglicht. „Ein mittelständischer Steinmetz oder eine kommunale Friedhofsverwaltung haben nicht die Möglichkeiten, die Lieferkette bis hin zu den Produktionsumständen nachzuverfolgen“, erklärt Geerlings. Faktisch wurde das Verbot deshalb durch einen Erlass wieder außer Kraft gesetzt. Auch die Stadt Neuss hat vor diesem Hintergrund bisher keine Regelung in ihre Friedhofssatzung aufgenommen, um Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten.
Mit der nun vom nordrhein-westfälischen Kabinett beschlossenen Länderliste gibt es ein wirksames Instrument, wie es Friedhofsträger, Steinmetze und Kirchen lange gefordert haben. Nach Auswertung einer Studie werden vier Länder genannt, in denen Kinder für die Grabsteinherstellung versklavt werden: China, Indien, die Philippinen und Vietnam. Produkte aus diesen Ländern dürfen in Nordrhein-Westfalen nur dann verwendet werden, wenn der Schutz der Kinder vor Ausbeutung durch ein Zertifikat belegt ist. Steine aus anderen Ländern gelten als unbedenklich. „Die Landesregierung macht Nägel mit Köpfen und sorgt dafür, dass aus der Gesetzestheorie endlich gelebte Praxis wird“, so Geerlings.
„Jetzt ist die Stadt Neuss gefordert, die entsprechende Regelung vor Ort umzusetzen“, fordert der Neusser Abgeordnete. In der Friedhofssatzung ist bisher nur eine „Empfehlung“ enthalten, von einer Aufstellung von Grabsteinen aus ausbeuterischer und Leben zerstörender Kinderarbeit Abstand zu nehmen. Diese müsse durch ein klares Verbot ersetzt werden.
Hintergrundinformation:
§ 23 Absatz 6 der Neusser Friedhofssatzung:
Die Stadt Neuss fühlt sich dem Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation als Sonderorganisation der Vereinten Nationen) verpflichtet. Sie empfiehlt daher allen Grabnutzungsberechtigten und allen Gewerbetreibenden nach dieser Satzung von einer Aufstellung von Grabsteinen aus ausbeuterischer und Leben zerstörender Kinderarbeit Abstand zu nehmen.
Ferner begrüßt sie ausdrücklich diesem Gedanken folgende freiwillige Maßnahmen der Gewerbetreibenden und erklärt ihre Bereitschaft, insbesondere die Grabnutzungsberechtigten auf die aktuellen Möglichkeiten zur Förderung des o. g. Übereinkommens zu informieren.
Dr. Jörg Geerlings MdL
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