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Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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Politik
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Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuungsvergütung im Deutschen Bundestag
Düsseldorf. Betreuungsvereine und Berufsbetreuer unterstützen alte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Nach 13 Jahren unveränderter Vergütung sollen sie nun mehr Geld enthalten: Der Bundestag befasst sich jetzt in erster Lesung mit dem „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“, das eine Erhöhung um 17 Prozent vorsieht.
Aus diesem Anlass erklärt Hermann Gröhe:
„Ich kenne die angespannte Lage vieler Betreuungsvereine und Berufsbetreuer durch meine zahlreichen Gespräche in Neuss, aber auch auf Bundesebene. Umso mehr freue ich mich über den nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er sieht dringend notwendige Verbesserungen vor. Zugleich ist er aber auch ein tragfähiger Kompromiss, der an die Grenzen dessen geht, zu dem die notwendige Zustimmung der Bundesländer erwartet werden kann.
Wir stehen mit der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Dabei werde ich weiter am Ball bleiben. Schon jetzt ist aber klar: Eine spürbar bessere Bezahlung für die Betreuerinnen und Betreuer ist auf dem Weg. Das sind gute Nachrichten!“
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