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Auslegung des Lärmaktionsplanes 2019

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 27. September über die Planungen informieren und Anregungen geben

Neuss (PN/Spa). Der Lärmaktionsplan der Stadt Neuss wurde komplett überarbeitet, 36 Maßnahmen zum Lärmschutz wurden aufgenommen und erstmals öffentliche Erholungsflächen als „ruhige Gebiete“ ausgewiesen, die vor einer Zunahme der Lärmbelästigungen besonders zu schützen sind.

Über den neuen Entwurf des Lärmaktionsplanes können sich die Bürgerinnen und Bürger ab Dienstag, 27. August 2019, im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren. Die Unterlagen können bis einschließlich 27. September 2019 im Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, Bergheimer Straße 674, Zimmer 15.a (1. Etage) oder im Amt für Stadtplanung, Michaelstraße 50, Zimmer 3.802 (3. Etage), zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Der neue Entwurf ist auch im Internet unter www.neuss.de verfügbar. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abzugeben. Diese werden geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet, bevor der Rat der Stadt Neuss den neuen Lärmaktionsplan beschließt.

die Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Kommunen, die Lärmsituation zu ermitteln und bei einer hohen Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Neuss bereits im Jahr 2012 nachgekommen. Wenn der Rat der Stadt Neuss den neuen Lärmaktionsplan beschließt, wird dieser anschließend und über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW an die Europäische Kommission weiter geleitet.

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