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Kreis und Städte
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Rhein-Kreis Neuss. Die acht kreisangehörigen Kommunen bekommen in diesen Tagen erfreuliche Post aus dem Kreishaus: Aufgrund der positiven Entwicklung der Hartz IV-Kosten kann ihnen der Rhein-Kreis Neuss rückwirkend für 2019 über 2,3 Millionen Euro erstatten. Der Betrag ergibt sich aus der vorläufigen Endabrechnung des Kreises für die Eigenbeteiligung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung für Hartz IV-Empfänger.
Von der aktuellen Rückerstattung erhält die Stadt Neuss mit 1.163.800 Euro den größten Anteil, Grevenbroich 311.500 Euro, Dormagen 263.500 Euro, Meerbusch 194.800 Euro, Kaarst 184.700 Euro, Korschenbroich 127.000 Euro, Jüchen 78.400 Euro und Rommerskirchen 48.500 Euro (gerundet auf Hundert).
Der Kreis ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmittel teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz IV-Nettoaufwendungen.
Möglich wird die aktuelle Erstattung an die kreisangehörigen Kommunen durch einen weiteren Rückgang der Langzeitleistungsbezieher. Zudem hat der Kreis für 2019 eine gegenüber der Prognose höhere Wohngelderstattung durch das Land erhalten, die ebenfalls in die Abrechnung einfließt. Noch nicht berücksichtigt sind die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft, weil diese frühestens im Sommer durch den Bund abschließend abgerechnet werden können.
Trotz der positiven Entwicklung für 2019 mahnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: „Die Sozialkosten für Miete und Nebenkosten der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften bilden mit mehr als 75 Millionen Euro immer noch einen der größten Ausgabenposten im Kreishaushalt.“ Es gelte, alle Anstrengungen fortzusetzen, um noch mehr Menschen in Arbeit zu bringen. „Eine berufliche Tätigkeit ist immer auch Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben“, so der Landrat.
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