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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
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Jüchen:- Die Stadt Jüchen ist nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Ordnungsbehörde und hat durch fünf Allgemeinverfügungen zu Verhaltensregeln zur Verhinderung der Infektionsketten, z.B. Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel, erlassen. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage der Stadt nachzulesen.
Am 22.03.2020 hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus bekanntgegeben.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen der Kommunen vor. Sofern die Stadt in ihren Allgemeinverfügungen weitergehende Schutzmaßnahmen getroffen hat, bleiben diese Anordnungen bestehen.
So hat die Stadt Jüchen durch ihre Allgemeinverfügungen eine weitergehende Regelung für den Mindestabstand, der zwischen Personen einzuhalten ist getroffen. Dieser beträgt im Gebiet der Stadt Jüchen 2 Meter.
Norbert Wolf
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