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Weiterhin viele Fragen zu aktuellen Regelungen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Maskenpflicht kommt

Dormagen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, dass ab Montag, 27. April, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Maskenpflicht gelten wird. Aktuell liegt hierzu noch kein Erlass vor, so dass die Einzelheiten zu der Regelung noch offen sind. „Grundsätzlich begrüßen wir als Stadt diesen Schritt, weil davon auszugehen ist, dass dadurch die Akzeptanz für Mund- und Nasenbedeckungen gesteigert wird. Das ist dringend nötig, weil Lockerungen im gesellschaftlichen Leben strenge Hygienemaßnahmen erfordern“, so Bürgermeister Erik Lierenfeld. Auch bei Terminen in städtischen Gebäuden sollen künftig Mund- und Nasenbedeckungen getragen werden.

Auch weil es weiterhin viele Fragen zu den aktuell geltenden Regelungen gibt, bieten wir hier noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen und Klarstellungen:

Notbetreuung in Kitas
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dass ab dem 27. April auch berufstätige Alleinerziehende die Möglichkeit auf Notbetreuung in Kitas haben – unabhängig davon, in welchem Bereich sie tätig sind. Wer einen entsprechenden Notbetreuungsplatz benötigt, schickt bitte eine E-Mail mit Nachweis an kita.notbetreuung@stadt-dormagen.de. Selbstständige aus diesen Bereichen geben eine Eigenerklärung ab. Entsprechende Vordrucke gibt es unter www.dormagen.de/coronavirus. Zur Notbetreuung im Offenen Ganztag liegen derzeit noch keine Informationen vor.

Dienstleistungen
Hundeschulen dürfen als Dienstleister betrieben werden. Allerdings nicht in geschlossenen Räumen oder auf Vereinsgelände. Außerdem ist in der Öffentlichkeit nur ein Einzeltraining von Trainer, Hundehalter und Hund erlaubt. Auch Gassigeh-Angebote sind erlaubt. Auch Fotostudios dürfen als Dienstleister ihre Leistungen anbieten. Die Durchführung von kosmetischer Fußpflege ist unzulässig. Für eine medizinisch notwendige Behandlung bedarf es nun nicht mehr zwingend einer ärztlichen Bescheinigung.. Liegt eine solche nicht vor, prüft und beurteilt der Leistungserbringer die medizinische Notwendigkeit selbst. Er ist insoweit gegenüber den kontrollierenden Behörden im Zweifelsfall zum Nachweis verpflichtet.. Personal-Training ist als Dienstleistung nur in privaten Räumen erlaubt –– nicht beim Trainer, im Studio oder auf dem Sportplatz. In all diesen Fällen sind die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen selbstverständlich zu beachten.

Muezzin-Ruf
Auf Antrag der muslimischen Gemeinden und in enger Abstimmung mit den anderen Religionsgemeinschaften erhalten die Moscheen in Dormagen die Ausnahmegenehmigung, freitagmittags zwischen 13.30 und 14 Uhr zwei Minuten lang zum Gebet rufen zu dürfen. In vielen anderen Städten in NRW wird dies bereits so praktiziert. „Wir hoffen, dass das unseren muslimischen Mitmenschen Zuversicht und Hoffnung spendet in einer Zeit, da gemeinsame Gebete weiterhin nicht stattfinden“, so Bürgermeister Lierenfeld. Die Genehmigung gilt nur für die Dauer der Beschränkungen des Besuchs der Moscheen durch die Corona-Pandemie.

Musikschulen
Der Musikschulbetrieb ist nicht gestattet, Einzelunterricht kann aber als Dienstleistung in Privaträumen erbracht werden. Dabei ist auf die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zu achten. Die Musikschule Dormagen bietet inzwischen aber Online-Unterricht an. Dies gilt insbesondere für Einzel- und Zweierunterricht. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 02133 257 262 oder per E-Mail an musikschule@stadt-dormagen.de.

Voraussichtlich am Mittwoch, 29. April, beraten Bundesregierung und Länder die weiteren Schritte ab dem 4. Mai.

Die Bürgerhotline der Stadt Dormagen ist ab Montag, 27. April, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

Anmerkung: Weitere aktuelle Informationen unter www.dormagen.de/coronavirus.

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