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Neuer Bund-Länder-Beschluss bringt weitreichende Lockerungen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Dormagen. Bund und Länder haben sich angesichts gesunkener Infektionszahlen am gestrigen Mittwoch, 6. Mai, auf weitreichende Lockerungen des öffentlichen Lebens verständigt. Dazu gehören neben einer Rückkehr zum Schulbetrieb mit teilweisem Präsenzunterricht auch die Öffnung aller Geschäfte sowie der Gastronomie. „Das ist ein mutiger Schritt, der durch die Disziplin und das verantwortungsvolle Handeln in den zurückliegenden Wochen ermöglicht wurde“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Wichtig ist, jetzt nicht zu vergessen, dass die Gefahr andauert. Wir leben noch immer in der Pandemie. Deshalb müssen wir alles tun, um die Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren.“

Es gilt weiterhin, in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand von seinen Mitmenschen zu halten. Zudem ist in zahlreichen öffentlichen Bereichen – insbesondere solchen, in denen das Abstandsgebot nicht durchgängig eingehalten werden kann – eine Mund- und Nasenbedeckung Pflicht. Zudem bleiben Kontaktbeschränkungen in Kraft. Mit einer Änderung: Ab Montag, 11. Mai, können sich Angehörige eines Hausstandes auch mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit treffen.

Hier die wichtigsten Antworten zu den neuen Corona-Lockerungen:

Welche Geschäfte sind jetzt wieder geöffnet?
Die Beschränkungen für den Handel fallen ab Montag, 11. Mai, komplett weg. Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen. Bedingung: Auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf jeweils nur ein Kunde kommen. Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios bleiben hingegen noch geschlossen. Für diese Dienstleistungen sollen aber Konzepte erarbeitet werden, um Kunden und Mitarbeiter möglichst wirksam vor einer Infektion zu schützen. Bereits seit dieser Woche haben Friseure wieder geöffnet.

Wann öffnet die Gastronomie wieder?
Auch die Gastronomen können aufatmen. Ab Montag, 11. Mai, können Restaurants wieder Gäste empfangen. Wichtig: Drinnen und draußen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dadurch werden insgesamt weniger Tische zur Verfügung stehen. Buffets mit offenen Speisen sind verboten. Restaurantbetreiber müssen mit einem Hygienekonzept nachweisen, dass sie geeignete Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko wirksam einzudämmen. Wie genau die Hygienevorgaben für die Gastronomen aussehen, das wird das NRW-Gesundheitsministerium zeitnah bekanntgeben. Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Für diese Betriebe gibt es auch noch keine konkrete Perspektive, ab wann eine Wiedereröffnung in Betracht kommt.

Sind touristische Reisen wieder möglich?
Für den Tourismus sind stufenweise Lockerungen vorgesehen. Die Abstandsregeln sind dabei immer einzuhalten. Ab Montag, 11. Mai, können wieder Ferienwohnungen bezogen sowie Campingplätze angesteuert werden. Ab Christi Himmelfahrt werden auch Hotels wieder für Touristen geöffnet.

Wann kehrt das kulturelle Leben zurück?
Bereits jetzt dürfen Museen, Ausstellungen, Galerien sowie Tierparks und Zoologische Gärten wieder besucht werden. Ab Montag, 11. Mai, sind auch kleinere Konzerte und Aufführungen erlaubt – wenn sie unter freiem Himmel stattfinden. Ende Mai sollen auch Theater wieder öffnen dürfen. Auch hier muss aber der Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden.

Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt, Fachmessen und Kongresse dürfen hingegen ab dem 30. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden. Auch die Volkshochschulen können ihr Programm ab kommendem Montag wieder aufnehmen.

Darf ich wieder zum Sport?
Ab sofort darf wieder vermehrt an der frischen Luft Sport betrieben werden. Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wird, so die Landesregierung, wieder erlaubt sein. Auch der Reitsport in der Halle ist wieder zulässig. Ab Montag, 11. Mai, dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen von Vereinen öffnen – selbstverständlich nur unter Wahrung strenger Abstands- und Hygieneauflagen. Der Dormagener Skatepark in Horrem öffnet am Montag, 11. Mai, wieder. Hier gilt allerdings, dass höchstens 15 Personen gleichzeitig die Anlage nutzen dürfen. Freibäder sollen ab Mittwoch, 20. Mai, wieder besucht werden dürfen. Ende des Monats soll dann auch der Sport in geschlossenen Räumen wieder erlaubt sein – dann auch in Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommt. Ab Samstag, 30. Mai wird auch das Stadtbad „Sammys“ wieder öffnen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens wird die neuen Lockerungen zeitnah in einem Erlass veröffentlichen, der die Regelungen dann im Einzelnen weiter konkretisiert. Über die aktuellen Entwicklungen informieren wir selbstverständlich – auch unter www.dormagen.de/coronavirus.

Zudem können Sie sich mit Fragen zur Corona-Situation auch an die Bürgerhotline der Stadt wenden. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter 02133 257 555 erreichbar.

Bürgermeister Erik Lierenfeld beantwortet am Montag, 11. Mai, um 18 Uhr live auf Facebook die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den Auswirkungen der neugefassten Coronaschutzverordnung auf das Leben in Dormagen.

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