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Auch in der Corona-Krise zum Arzt gehen

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Rhein-Kreis Neuss. Praxen und Notfallambulanzen verzeichnen wegen der Corona-Pandemie einen Rückgang an Patienten. "Das ist ein alarmierender Trend, denn es darf nicht sein, dass Menschen am Ende schwer erkranken oder sogar sterben, weil sie sich wegen des Corona-Virus nicht mehr in medizinische Behandlung begeben", sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Gemeinsam mit dem Rheinland Klinikum, der St. Augustinus Gruppe und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein appelliert der Landrat daher an die Menschen im Rhein-Kreis Neuss, bei akuten oder chronischen Erkrankungen und zum Vorsorge-Check weiterhin ihre Ärzte aufzusuchen.

Die regelmäßige Kontrolle, die Vorstellung beim Spezialisten: Viele Arzttermine stehen Monate im Voraus fest. Doch nun gibt es die Covid-19-Pandemie. Da stellen sich viele die Frage: Womit sollte ich zum Arzt gehen, was kann warten? Doch Patienten sollten den Arztbesuch auf keinen Fall grundsätzlich vermeiden.

Es schade nicht, genau zu überlegen, welcher Arztbesuch wirklich sein muss. Das sei umsichtig und verantwortungsbewusst, so Petrauschke. "Unser Alltag wird aber auch in den nächsten Monaten nicht komplett anders aussehen, denn die Bewältigung der Corona-Krise ist ein Marathon und kein Sprint", betont er. Im Zweifelsfall sollten Patienten den Arzt direkt fragen, am besten telefonisch. Zu groß sei die Gefahr, dass man womöglich mit einem ernsten Problem zuhause bleibt.

Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es in Deutschland etwa eine Milliarde Arzt-Patientenkontakte pro Jahr. Gerade bei chronisch kranken Menschen ist es weiter wichtig, dass sie regelmäßig zum Arzt gehen. Auch Vorsorgeuntersuchungen sollten nur in Absprache mit dem Arzt abgesagt oder verschoben werden. Denn der hat am ehesten den Überblick, was sein muss und was nicht.

Zur Angst, sich beim Arztbesuch mit dem Corona-Virus anzustecken, betont Petrauschke, dass sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenhäusern Corona-Patienten von anderen getrennt werden und strenge Hygieneauflagen gelten. Aber auch die Patienten müssten ihren Teil zur allgemeinen Sicherheit beitragen. So gilt für den Besuch in Arztpraxen: nur nach telefonischer Anmeldung, nur mit Schutzmaske und immer auf mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen.

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