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Reisen trotz Corona: Vorschriften für Risiko-Länder beachten

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Rhein-Kreis Neuss. Der Sommerurlaub in Europa hat begonnen. Mitte Juni endete die Reisewarnung der Bundesregierung für die meisten Länder Europas. Dazu zählen Haupturlaubsländer der Deutschen wie Italien, Österreich, Griechenland, Frankreich und Kroatien. Andere beliebte Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten und Marokko hat die Bundesregierung mit vielen weiteren auf eine Risiko-Liste gesetzt. Wer dennoch in diese Länder reist, muss sich bei der Wiedereinreise nach Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Um unangenehme Überraschungen während und nach einer Urlaubsreise in die Ferne zu vermeiden, rät Kreisdirektor Dirk Brügge, der auch Corona-Krisenstabsleiter des Rhein-Kreises Neuss ist, allen Touristen, sich vor Reiseantritt die Liste der aktuellen Risikogebiete und die dafür geltenden Bestimmungen anzusehen – auch weil die entsprechenden Regionen kontinuierlich neu eingestuft werden. So gilt für Schweden zum Beispiel, obwohl es EU-Land ist, aktuell eine Reisewarnung wegen einer noch zu großen Zahl von Neuinfektionen.

„Nach Aufenthalten in den als Corona-Risikogebiet eingestuften Reisezielen sind wieder Einreisende verpflichtet, sich umgehend beim Gesundheitsamt zu melden, das dann eine Quarantäne über 14 Tage als Vorsichtsmaßnahem anordnet“, erläutert Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, sich durch einen in den letzten zwei Tagen vor Einreise vorgenommenen und negativen Corona-Test von der Quarantäne befreien lassen. „Voraussetzung ist jedoch“, so Dörr weiter, „dass der Befund dem Gesundheitsamt vorgelegt wird und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist.“ Alternativ steht es Reiserückkehrern aus Risikogebieten offen, wenn sie damit die Quarantäne verkürzen wollen, auf eigene Kosten einen Corona-Test beim Hausarzt oder im Testzentrum vornehmen zu lassen.

Wer wissen will, was aktuell für sein Urlaubsland gilt, kann das im Internet auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und des Auswärtigen Amtes nachsehen oder direkt bei der Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes unter Telefon 02181/601-7777 erfragen (montags bis freitags von 8 – 18 Uhr und am Wochenende von 10 – 14 Uhr).

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