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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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Rhein-Kreis Neuss. Der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur existenzsichernden Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz war bis Ende Juni vereinfacht worden. Wegen der weiterhin erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden diese Regelungen vom Bundeskabinett bis zum 30. September verlängert. Eine entsprechende Rundverfügung des Rhein-Kreises Neuss ist an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Sozialämter und das Job-Center im Rhein-Kreis Neuss ergangen.
„Mit dem Sozialschutzpaket I des Bundes wurde der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erheblich erleichtert. Die Verlängerung ist wichtig und richtig, denn nach wie vor sind viele Menschen durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht. Hier müssen wir weiter durch großzügige Regelungen zum Beispiel bei Antragsgenehmigungen helfen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Die Erleichterungen betreffen insbesondere die befristete Vereinfachung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung einer vorläufigen Entscheidung.
Auch die vorübergehenden Anpassungen für das Mittagessen sollen bis 30. September gelten. Dadurch müssen Schülerinnen und Schüler sowie Kinder aus einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege das sonst angebotene Mittagessen nicht gemeinschaftlich einnehmen, wenn die Einrichtung geschlossen ist.
Ebenso wurde die Regelung verlängert, dass für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht, auch wenn das Mittagessen pandemiebedingt nicht in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen gemeinschaftlich eingenommen werden kann.
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