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Stellungnahme der LSV NRW zur Maskenpflicht an Schule

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Die LSV NRW begrüßt grundsätzlich die kürzlich angekündigte Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände. Die Konzentrationsschwierigkeiten, die Kosten und auch die Kommunikationsprobleme, die mit einer Maskenpflicht im Unterricht einhergehen, sind bekannt. Eine Maskenpflicht, so anstrengend das Tragen einer Maske für alle Beteiligten auch ist, ist aktuell leider dennoch unabdingbar, um nachhaltigen Unterricht zu sichern.

Gerade in den Kursräumen ist aufgrund der geringen Abstände sowie der Durchmischungen, die das Ministerium in Kauf nimmt, die Ansteckungsgefahr ansonsten hoch. Würden Ansteckungen an Schule passieren, müsste der Präsenzbetrieb wieder heruntergefahren werden - zum Leiden aller Schüler*innen. Daher sieht die LSV NRW eine Maskenpflicht, soweit medizinisch notwendig, als unabdingbar für eine Aufnahme des Präsenzunterrichts.

#1 Lehrkräfte dürfen keine Superspreader werden
Jedoch sollten auch Lehrkräfte verpflichtend eine Maske im Unterricht tragen müssen. Ansonsten können sie, aufgrund ihrer Kurswechsel und dem Aufenthalt im Lehrer*innenzimmer, zu Superspreadern an Schule werden.

#2 Mehr Pausen, auch ohne Maske
Um den Unterricht unter einer Maske in den stickigen und heißen Schulgebäuden NRWs angenehmer zu machen müssen, mehr Pausen geschaffen werden. Diese können nicht daraus bestehen, mit einer Maske bei 30 Grad in der Sonne zu stehen. Es müssen Pausenzeiten von der Maske geschaffen werden.

#3 kreative Unterrichtslösungen
Für solche Pausen kommen kreative Umsetzungen des Unterrichts in Betracht. Lehrkräfte sollten in Absprache mit ihrem Kurs auf Unterricht in heißen Klassenräumen verzichten und das Schulgelände verlassen - denn dort gilt keine Maskenpflicht. Außerhalb des Schulgeländes können die Sicherheitsabstände eingehalten werden, sodass das Absetzen der Masken auch möglich ist. So sind Exkursionen ins Freie genauso wie herkömmlicher Unterricht im Freien aktuell sinnvoll.

#4 Unterricht im Freien
Für den Unterricht im Freien braucht es aber Hilfestellungen für Lehrkräfte. Hier ist das Schulministerium gefragt, in seiner Handreichung auch Anregungen für den Unterricht im Freien zu geben. Gerade Sportunterricht kann nicht unter denselben Leistungsstandards und mit Maske stattfinden. Hier müssen die Anforderungen verringert werden und der Unterricht nach draußen verlagert werden.

#5 Distanzunterricht im Nachmittagsbereich
Gerade der Unterricht im Nachmittagsbereich ist für die Abschlüsse oft weniger relevant. Gleichzeitig sind zu diesem Zeitpunkt die Schulgebäude am heißesten. Daher fordert die LSV NRW, Unterricht nach der Mittagspause ganz oder teilweise im Distanzunterricht abzuhalten. Dabei sollten vor allem Schüler*innen, die ein Fach nicht schriftlich belegen in Distanz unterrichtet werden . So müssen Schüler*innen und Lehrkräfte ihre Masken nicht länger als notwendig tragen. Dieser Distanzunterricht muss für alle Schüler*innen zugänglich sein, es müssen mehr Geräte gestellt werden, um auch Schüler*innen aus sozial schwachen Familien gleiche Chancen zu geben. Zudem darf der Distanzunterricht nicht bewertet werden, er ist schlichtweg nicht gleichwertig gegenüber dem Präsenzunterricht.

#6 Hitzefrei, auch für die Sek II
Die Behauptung, dass heiße Temperaturen nur Schüler*innen der Sekundarstufe I zu setzen sollen, kritisiert die LSV NRW schon lange. Insbesondere aber bei einem Unterricht unter einer Maske ist es essentiell, dass auch der Unterricht der Sek II aufgrund von zu hohen Temperaturen ausfällt. Aktuell sollten schließlich auch alle Schulen auf Distanzunterricht vorbereitet sein, sodass die Schüler*innen auch unproblematisch in der Distanz unterrichtet werden können.

#7 kostenfreie Masken für Schüler*innen
Eine OP-Maske soll nach spätestens zwei Stunden gewechselt werden, bei einer Maske aus Baumwolle schwankt die Zeit der Durchnässung etwas. Bei einem Regelbetrieb an einem Gymnasium würde ein*e Schüler*in also in der reinen Unterrichtszeit bereits 15 Masken verbrauchen - hohe Kosten, die das Schulministerium auf Schüler*innen und Eltern abwälzen möchte. Im Gegensatz zu dieser Regelung ist im Berufsleben klar, dass die*der Arbeitgeber*in (nach § 3 Arbeitsschutzgesetz) zur Bereitstellung von den, von ihm vorgeschriebenen, Schutzmaßnahmen verpflichtet ist. Für das Schulministerium und deren Schüler*innen, die in den meisten Fällen nicht mal Geld verdienen, soll das aber nicht gelten. Die LSV NRW fordert daher, dass das Schulministerium ausreichend Masken für alle Schüler*innen bereitstellt und sich nicht aus seiner Verantwortung stiehlt.

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