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Rhein-Kreis Neuss. Die Regelbedarfsstufen für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen für das kommende Jahr angehoben werden. Dem durch Bundessozialminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzentwurf müssen der Bundestag und der Bundesrat im November noch zustimmen.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke begrüßt die geplante Anhebung: „Insbesondere dass die Bedarfsgrenzen für Jugendliche deutlich angehoben und erstmals auch die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf erhöht werden ist ein wichtiges Signal. Schließlich ist ein Schulabschluss der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben und zu einem Ausbildungs- oder Studienplatz.“
Für Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben, sieht der Gesetzesentwurf einen Anstieg des monatlichen Regelbedarfes von derzeit 432 Euro auf 446 Euro vor, für Volljährige Partner um 12 Prozent von 389 Euro auf 401 Euro. Für Kinder im Alter von 14 – 17 Jahren soll die Bedarfsstufe von 328 auf 373 Euro steigen, für 6 – 13-jährige von 208 auf 309 Euro und für 0 – 5-jährige von 250 auf 283 Euro. Die Leistung für den persönlichen Schulbedarf soll von derzeit 150 Euro auf 154,50 ¤ in 2021 steigen.
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