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Flächennutzungsplan wird öffentlich ausgelegt

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Dormagen. Die Stadt Dormagen steht vor einer großen Zukunftsaufgabe. Der aus dem Jahr 1980 stammende Flächennutzungsplan (FNP) soll neu aufgestellt werden. Hierdurch sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung geschaffen werden.

Insbesondere die veränderten demographischen Rahmenbedingungen, neue Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft und Verkehr sowie die gewachsenen ökologischen Ansprüche spielen dabei eine ausschlaggebende Rolle. „Der Flächennutzungsplan ist eines der wichtigsten und richtungsweisenden Projekte unserer Stadt. Die Einbindung der Bevölkerung ist uns dabei sehr wichtig“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.

Gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung haben sich die Grundzüge der Planung nicht verändert. Das nun vorliegende Seveso-Gutachten ist in die Planung eingearbeitet, bestehende Gutachten wie beispielsweise die Umweltsteckbriefe wurden aktualisiert. Es gab geringfügige Anpassungen im Bereich der Wohnbauflächen sowie der Freiflächen.

Der aktuelle Planentwurf mit seiner Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten, ist ab sofort unter www.dormagen.de/fnp abrufbar und bis einschließlich Mittwoch, 11. November 2020, im Technischen Rathaus der Stadt Dormagen einsehbar.

Die Einsichtnahme der Unterlagen im Technischen Rathaus kann aufgrund der Corona-Regelungen nur nach vorheriger Terminanmeldung erfolgen. Die Anmeldung ist per E-Mail an stadtplanung@stadt-dormagen.de, telefonisch unter 02133 257 855 oder 02133 257 827 oder postalisch an Stadt Dormagen, Fachbereich Städtebau, Stadtplanung, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen zu tätigen. Um den Kreis der sich am Auslegungsort gleichzeitig befindlichen Personen gering zu halten, erfolgt der Zugang durch nicht mehr als zwei zusammengehörige Personen gleichzeitig.

Weiterhin sind die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu beachten. Es ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Zudem sollten die Hände beim Betreten des Technischen Rathauses desinfiziert werden.


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