Willkommen bei Heide Bote
Suchen  
Navigation  

Teilzeit-/Minijob  
Achtung! Teilzeitpflegekräfte für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht. Keine Pflege, keine Nachtdienst, kein Wochenenddienst, fester Kundenstamm. #Einsatzgebiet Meerbusch, Krefeld und Neuss. Telefon: 02151 94 99 774 www.lebensfluss-online.de

Online  
Aktuell 30 und 0 registrierte Benutzer online.

Anmeldung

  

Allgemeinverfügung zur verschärften Corona-Bekämpfung

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Rhein-Kreis Neuss. Mit einer Allgemeinverfügung wird der Rhein-Kreis Neuss auf die weiter zunehmende Ausbreitung des Coronavirus reagieren, für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass die so genannte 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis den Wert von 35 überschreiten wird. So wird die Allgemeinverfügung voraussichtlich am Freitag in Kraft treten, und sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Mit ihr werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft.

Für die 7-Tage-Inzidenz wird die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen gemessen. Ab einem Wert von 35 sind gemäß der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen erste Erweiterungen der Schutzmaßnahmen vorgesehen; ab einem Wert von 50 greifen weitergehende Maßnahmen.

Mit der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zum Inzidenzwert 35 wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Diese Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird - mit wenigen Ausnahmen - ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.

Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie im Alltag und auch jetzt im Herbsturlaub stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf eine ausreichende Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn alle mitmachen, können diese einfachen Verhaltensweisen erheblich dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Wie die aktuelle Datenlage des Kreisgesundheitsamtes zeigt, ist das Infektionsgeschehen im Rhein-Kreis Neuss nicht auf einzelne Einrichtungen oder Hotspots zurückzuführen. Die dem Kreis bekannten Infektionen betreffen Menschen aller Altersgruppen und Geschlechter und haben unterschiedlichste Hintergründe.

Allgemeinverfügung zur verschärften Corona-Bekämpfung | Anmelden bzw. neues Benutzerkonto einrichten | 0 Kommentare
Wir sind nicht verantwortlich für Kommentare unserer Benutzer
  
Werbung Online  
http://www.heide-bote.de

Seniorenbetreuung  
http://www.lebensfluss-online.de

Impressum  
4D-TEAM Melcher
Hochstadenstraße 60
47829 Krefeld

Umsatzsteuer-ID Nr.:
DE 811 856 943

Telefon:
02151 - 94 99 774

bei Fragen:
info@heide-bote.de

Artikel einreichen:
redaktion@heide-bote.de

Twitter:
Buchdrucker

Anmeldung  




 



Copyright © 2006 Heide Bote. Alle Rechte vorbehalten.
Optimale Darstellung mit allen gängigen Browsern.
Powered by 4D-Team

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis