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Maskenpflicht in zwei öffentlichen Bereichen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Kaarst. Die Stadt Kaarst hat dem Rhein-Kreis Neuss zwei öffentliche Flächen gemeldet, die bei gleichbleibend hohen Inzidenzwerten künftig nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung passiert werden dürfen. Dabei handelt es sich
1. um den Fußweg zwischen Rathaus-Arkaden und Stadtsee bis zum Beginn der La-Madaleine-Allee sowie
2. den Fußweg von der Alten Heerstraße ins Maubiszentrum entlang des Döner-Imbisses, der Bäckerei und des Schumachers mit den angrenzenden Passagen.
In beiden Bereichen ist bei hoher Frequenz der erforderliche Mindestabstand zwischen den Passanten nicht gewährleistet.

Erst durch die Aufnahme dieser Flächen in die nächste Allgemeinverfügung des Kreises wird die Maskenpflicht wirksam. Dann wird es auch stichprobenartige Kontrollen in den Fußgängerbereichen geben. Bei Verstößen setzt die Stadt zunächst auf den Erziehungseffekt einer deutlichen Ansprache. Nur bei einem wiederholten Verstoß oder Unbelehrbarkeit würde ein Bußgeld ausgesprochen.
Mit verstärkten Kontrollen wird die Stadt am kommenden Wochenende auch die Einhaltung der Sperrstunden überwachen. Bisher ist die Zusammenarbeit mit den Kaarster Gastronomen unproblematisch. Die Stadt setzt auf den guten Dialog.

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