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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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Politik
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Düsseldorf. Die schwarz-gelbe NRW-Koalition setzt sich seit Beginn der Corona-Pandemie auf Bundesebene für bessere Überbrückungshilfen ein. Jetzt fordert sie mit einem Antrag im Plenum am 11. November 2020 neue Hilfen für Solo-Selbständige, und zwar einen sogenannten fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von mindestens 1.000 Euro. Dieses Instrument könnte vielen Solo-Selbstständigen durch die Krise helfen. Dazu die Landtagsabgeordnete Heike Troles:
„Seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr sprechen mich immer wieder Solo-Selbstständige in Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen an, weil ihnen quasi aus dem Nichts die Existenzgrundlage entzogen worden. Die meisten können zwar Überbrückungshilfen des Bundes beantragen, doch diese darf auf Geheiß des Bundes nur für Betriebskosten ausgegeben werden und nicht, wie zunächst angekündigt, auch für den privaten Lebensunterhalt. Das deckt sich aber nicht mit der Realität vieler Solo-Selbstständiger, denn diese haben oft kaum Betriebskosten. Sie arbeiten in der eigenen Wohnung und ihr Kapital steckt sozusagen in den Köpfen.
Es kann nicht sein, dass die einzigen Alternativen für die Überbrückungshilfe entweder Beantragung der Grundsicherung oder Aufbrauchen der eigenen Ersparnisse heißen. Deshalb soll sich die Landesregierung für die Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns in Höhe von mindestens 1.000 Euro einsetzen. Dieser soll unbürokratisch ausgezahlt werden und allen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmensinhabern mit höchstens 50 Mitarbeitern, denen durch die Corona-Pandemie die Existenzgrundlage ganz oder teilweise entzogen ist, zur freien Verfügung stehen.“
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