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Das ändert sich mit der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 16. Dezember

verfasst von: redaktion am
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Dormagen. Mit der ab dem 16. Dezember geltenden Coronaschutzverordnung treten weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Neben der Gastronomie muss auch der Einzelhandel bis zum 10. Januar weitestgehend schließen. Die Lieferung und Abholung von Speisen und sonstigen Gütern ist weiterhin möglich. Auch Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind davon medizinisch notwendige Behandlungen. Die Entscheidung, was medizinisch notwendig ist, trifft der jeweilige Dienstleister auf Grund der bekannten Voraussetzungen der Fachverbände.

Das ändert sich ab Mittwoch in Dormagen:

Schulen: Die Schulpflicht besteht weiterhin. Lediglich die Präsenzpflicht wurde in den Schulen aufgehoben. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse sollen auf Distanz lernen. Eltern können Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 7 entscheiden, ob sie von zuhause lernen oder in die Schule geschickt werden. Die Tage 21. und 22. Dezember 2020 sowie 7. und 8 Januar 2021 sind unterrichtsfrei. An diesen Tagen findet gleichwohl ein Betreuungsangebot für die Klassen 1 bis 7 statt.

Kitas: Kindertagesstätten bleiben weiterhin geöffnet. Kinder, für die der Besuch in ihrer Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Nur wenn es unbedingt nötig ist, sollen Kinder in der Zeit bis zum 10. Januar 2021 in die Betreuung gebracht werden.

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus 2 Haushalten zzgl. Kinder bis 14 Jahre) bleiben zunächst bis zum 10. Januar 2021 bestehen. Für den 24. bis 26. Dezember gilt, dass zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gesichts-Visier: Ab sofort ist auch das Tragen eines Gesichts-Visieres als Ersatz für die Mund-und Nasenbedeckung unzulässig.

Trauungen: Ab Mittwoch, 16. Dezember, wird die Anzahl der Traugäste auf maximal vier Personen beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal vier weitere Gäste erlaubt. Bei den Gästen muss es sich um die Eltern oder eigenen Kinder handeln.

Bildungseinrichtungen: Die Musikschule, die Stadtbibliothek und die Volkshochschule bleiben zunächst bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Online-Angebote finden weiterhin statt.

Kirchen und Religionsgemeinschaften: Unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens und im Austausch mit dem Ordnungsamt, können Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Bei solchen Versammlungen ist das Tragen einer Alltagsmaske (auch auf dem Sitzplatz), das Einhalten des Mindestabstandes, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, das Verzichten auf Gemeindegesang sowie das Erfassen der Kontaktdaten der Teilnehmer verpflichtend.

Wochenmärkte: Der Wochenmarkt findet weiterhin statt – allerdings dürfen nur noch Verkaufsstände für Lebensmittel und mit Gütern für den täglichen Bedarf ihre Waren anbieten.

Alkoholverbot: Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist untersagt.

Sport: Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung sind auch die Sportfreianlagen ab dem 16. Dezember für Einzelsportler zu schließen. Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Es gibt keine Ausnahmeregelung mehr für Individualsport (z.B. Joggen auf der Laufbahn) oder Reha-Sport. Sämtliche Sportstätten der Stadt Dormagen werden daher zunächst bis zum 10. Januar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.
Für Fragen zu ordnungsrechtlichen Angelegenheiten ist von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, die Bürgerhotline unter der 02133 257 555 erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden.

Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden.
Anmerkung: Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.

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