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Corona-Pandemie und neues Insolvenzrecht

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Schuldnerberatung rechnet mit vielen neuen Fällen ab Frühjahr

Rhein-Kreis Neuss – Seit Jahren verzeichnet die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Caritas in Grevenbroich eine steigende Zahl Hilfesuchender. Bisher schlage sich die Corona-Pandemie als Ursache für eine wirtschaftliche Schieflage jedoch noch wenig bei ihren Klienten nieder, so Hans-Joachim Kremmers von der Beratungsstelle. Er und seine Kollegen befürchten allerdings im Frühjahr viele neue Privatinsolvenzen. Zudem ist zum Ende des Jahres 2020 die Neuregelung des Insolvenzrechtes in Kraft getreten. Das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren ist damit von zuvor meist sechs auf nun drei Jahre verkürzt worden. Auch deshalb rechnet die Beratungsstelle mit vielen neuen Klienten.

Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Zahl der Senioren, die nach Hilfe suchen, in der Grevenbroicher Beratungsstelle gestiegen. Die Gründe für deren finanziell bedrohliche Lage können dabei sehr unterschiedlich sein. Durch Krankheit unterbrochene Berufsbiographien, Erwerbsminderungs- und Frühverrentung mit geringem Renteneinkommen. „Auch ehemalige Selbständige, Einzelkaufleute, Freiberufler, die keine ausreichende private Rentenvorsorge getroffen haben, sind von Altersarmut und Überschuldung betroffen“, so Kremmers.

Generell nehme die Zahl der Menschen mit Beratungsbedarf auch in anderen Altersgruppen kontinuierlich zu. Dies sei aber eine langfristige Entwicklung. Neu sei nun, dass sich vor allem Veranstaltungstechniker, Freelancer und Menschen aus der Gastronomie – hier besonders Studenten in Minijobs – in den vergangenen Monaten bei der Beratungsstelle gemeldet haben. Berufsgruppen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren.

Die Befürchtungen der Beratungsstelle gehen nun Richtung Frühjahr. Viele Betriebe seien bereits bei der ersten Corona-Welle in die roten Zahlen gerutscht. Eine Hypothek, die sie nun oft vor sich herschöben. Sollte sich herausstellen, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes für viele Gastronomen nicht auskömmlich sind, rechnet er mit Entlassungen und damit auch für seine Beratungsstelle mit einer Vielzahl neuer Klienten. „Dann erwarten wir eine Insolvenzwelle“, so der Schuldnerberater.

Zudem sehe das neugeregelte Insolvenzrecht unter anderem die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf höchstens drei Jahre vor. Schuldner können sich also schneller aus nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang starten. Die Änderungen gelten rückwirkend für alle Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind. „Wir sind uns sicher, dass die Neuregelung sehr viele Menschen mit Schuldenproblematik interessieren wird. Auch deshalb rechnen wir 2021 mit vielen neuen Gesichtern in unserer Beratungsstelle“, so Kremmers.

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