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Kontrollen der Corona-Regeln im Rhein-Kreis Neuss werden fortgeführt

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss ist am Wochenende die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert worden. So wurden über 60 Prozent der zurzeit etwa 1500 Quarantänefälle überprüft. Bei rund 4,5 Prozent der Besuche haben die Vertreter der Ordnungsämter und der Polizei die Betroffenen nicht angetroffen. Dort gibt es, abhängig vom Einzelfall, eine Nachermittlung. Ansonsten werden Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Verstöße gegen die Quarantäneverfügungen zu ahnden. Darüber hinaus gab es keine nennenswerten Zwischenfälle.

Erklärtes Ziel des Kreises und seiner acht Kommunen ist es auch angesichts nachgewiesener Virusmutationen, bis zum 14. Februar die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu unterschreiten. Zuletzt lag diese Kennzahl des Landeszentrums für Gesundheit bei 69,7.

„Diese Zahl zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Unser Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten und die Solidarität zeigen, die unsere Gesellschaft braucht und auszeichnet“, erläutern Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis. Man dürfe im Kampf gegen Corona aber nicht nachlassen, wolle man das Gesundheitssystem nicht überstrapazieren. Wenn das nicht gelinge, drohten weitere Einschränkungen „Deswegen werden die Kontrollen auch fortgeführt, um die Allgemeinheit zu schützen“, kündigen die Verwaltungsspitzen an. Bei Nichtbeachtung der Regeln drohen Buß- oder Zwangsgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro.

Für die Kontrollen bündeln Kreis und Kommunen die Kräfte der Ordnungsämter, des Gesundheitsamtes und der Polizei. Am Wochenende gab es unter anderem Schwerpunktkontrollen aller Quarantäne-Anordnungen. Aber auch die Befolgung der anderen Regeln der Corona-Schutzverordnung wurde verstärkt überprüft. So gab es zusätzliche Kontrollen im Einzelhandel. Zu Belehrungen kam es bei Ansammlungen von Jugendlichen auf Spielplätzen oder Schulhöfen beziehungsweise auf Wochenmärkten, wo der 50-Meter-Radius beim Verzehr von Getränken unterschritten worden ist.

Gemeinsam rufen Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeister dazu auf, weiterhin alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu vermeiden und in der Einhaltung der weiteren Vorsichtsmaßnahmen nicht nachlässig zu werden: mindestens 1,5 Meter Abstand, regelmäßige Handhygiene, das Tragen einer Alltagsmaske, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, und einer medizinischen Maske beim Einkauf oder im Bus sowie regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

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