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Kreis erhält kurzfristig 3 257 zusätzliche Impfdosen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Nach Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes

Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss erhält in den nächsten beiden Wochen zusätzlich 3 257 Dosen des jetzt zugelassenen Impfstoffes der Firma AstraZeneca. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dem Kreis am Samstag mitgeteilt. „Jede Impfdosis hilft dabei Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu bewältigen. Auch wenn wir dafür noch einige Zeit lang Geduld und Disziplin aufbringen müssen“, freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über die gute Nachricht aus Düsseldorf. Er weist auch darauf hin, dass die Impfung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Virus-Mutationen sowie weiter hohen Infektionszahlen an Bedeutung gewinnt. „Wir sind gut vorbereitet und werden den Impfstoff in unserem Impfzentrum kurzfristig an Berechtigte impfen“, kündigt Petrauschke an. Hierzu werden dann alle 8 Impfstraßen des Impfzentrums in der Hammfeldhalle in Betrieb genommen.

Über weitere Liefermengen des AstraZeneca-Impfstoffes für die Zeit hiernach wird das Land noch informieren. Da bei diesem eine Zweitimpfung erst nach neun Wochen erfolgen soll, können die jetzt angekündigten Impfdosen im vollen Umfang für Erstimpfungen verwendet werden.

Für die Zeit vom 8. Februar bis Ende März sind dem Rhein-Kreis Neuss für das Impfzentrum zudem 20 434 Impfdosen der Firma BionTech zugesagt. Dieser Impfstoff soll vor allem an Personen über 65 Jahre verimpft werden. Personen, die jünger sind und bereits eine Erst-Impfung mit dem BionTech-Impfstoff erhalten haben, erhalten von diesem auch die Zweitimpfung.

Das Land hat dabei festgelegt, dass der Impfstoff der Firma AstraZeneca ausschließlich an Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verimpft werden soll, die der Priorisierungsstufe 1 der Corona-Impfverordnung angehören. Dies umfasst Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten. Ebenfalls zur Gruppe der Berechtigten gehören Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind. Zudem gehören auch das Personal in den Impfzentren sowie Rettungsdienstpersonal zu dem impfberechtigten Personenkreis.

Der Kreis ist für den Personenkreis für die Abstimmung der Impftermine zuständig. Für die Terminvereinbarung werden den Einrichtungen und Organisationen, in denen Impfberechtigte tätig sind, kurzfristig alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt.

Sofern unter den Personen dieser Priorisierungsstufe auch Berechtigte älter als 65 Jahre sind, erhalten diese den Impfstoff der Firma BionTech. Hierfür stellt das Land ein gesondertes Kontingent zur Verfügung.

Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin weiter ausschließlich über die kassenärztliche Vereinigung unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611701 vereinbaren.

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