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Das ändert sich mit der neuen Coronaschutzverordnung

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Dormagen. In den jüngsten Beratungsgesprächen am 10. Februar haben Bund und Länder beschlossen, die bereits bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern.

Veränderungen gibt es in Dormagen ab dem 15. Februar bei der Maskenpflicht. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen.

Da der Publikumsverkehr auf der Kölner Straße zuletzt deutlich abgenommen hat, ist dort die allgemeine Maskenpflicht ab dem 15. Februar bis auf Weiteres aufgehoben. An Wochenmarkttagen muss im Bereich der Verkaufsstände jedoch weiterhin eine Maske getragen werden. In Zons und an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim, also dort, wo sich regelmäßig viele Bürger*innen aufhalten, bleibt die Maskenpflicht bestehen. Die genauen Regelungen sind der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Dormagen zu entnehmen.

„Wir haben es gemeinsam geschafft, den Inzidenzwert deutlich in Richtung der 50er-Marke zu drücken. Dafür möchte ich mich herzlich bei allen Dormagenerinnen und Dormagenern bedanken. Jetzt ist es wichtig, nicht nachzulassen und die Infektionszahlen noch weiter zu reduzieren, damit wir Schritt für Schritt aus dem Lockdown herauskommen und Maßnahmen nicht wieder verschärfen müssen“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.

Das ändert sich in Dormagen:
Schulen: Die Schulen sollen ab dem 22. Februar schrittweise wieder geöffnet werden. Zunächst ist vorgesehen, dass der Unterricht für Schüler*innen aller Grundschulen in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen wird. Schüler*innen von Abschlussklassen der weiterführenden Schulen, die vor Prüfungen stehen, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Schüler*innen lernen vorerst weiter auf Distanz. Auf Dormagener Schulhöfen gilt bis 16 Uhr nach wie vor ein Betretungsverbot für schulfremde Personen. Die Elternbeiträge werden weiterhin ausgesetzt, solange das Land der Stadt Dormagen die Hälfte der Elternbeitragsausfälle ersetzt, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

Kitas: Im Bereich der Kindertagesstätten ändert sich vorerst nichts. Die Kitas bleiben in Form des „eingeschränkten Pandemiebetriebs“ geöffnet. Allerdings appelliert die Stadt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.

Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind weiterhin ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.

Maskenpflicht: Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Zons und an den Bahnhöfen wird bis zum 7. März verlängert. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Da der Publikumsverkehr auf der Kölner Straße zuletzt deutlich abgenommen hat, ist dort die Maskenpflicht ab dem 15. Februar bis auf Weiteres aufgehoben. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen nach wie vor eine Alltagsmaske tragen. Bei Besuchen der Verwaltungsgebäude der Stadt muss ebenfalls eine medizinische Maske getragen werden. Beim Besuch der Wochenmärkte ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.

Trauungen: Die Anzahl der Traugäste ist auf ein Minimum reduziert. Das bedeutet, dass bei der Trauung neben dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin lediglich das Brautpaar und eigene Kinder unter 18 Jahren anwesend sein dürfen.

Bildungseinrichtungen: Die Veranstaltungen von Musikschule und Volkshochschule konzentrieren sich weiterhin ausschließlich auf Online-Veranstaltungen. Die Stadtbibliothek bleibt ebenfalls weiter geschlossen, bietet jedoch nach wie vor einen Abhol-Service an.

Sport: Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist nach wie vor unzulässig. Alle Sportstätten der Stadt Dormagen bleiben daher zunächst bis zum 7. März 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

Bürger*innen, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden.

Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden.

Anmerkung: Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.

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