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Übergangsregelung des Landes

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Ärzte, medizinische Einrichtungen, Apotheken und Teststellen dürfen kostenfreie Corona-Schnelltests anbieten

Rhein-Kreis Neuss. Die neue Coronaschutzverordnung sieht einige Lockerungen für die Menschen in NRW vor. In manchen Fällen ist jedoch ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich, um ein Angebot wahrnehmen zu dürfen. Zudem soll nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder allen Bürgern wöchentlich ein Antigen-Schnelltest angeboten werden. Derzeit liegen noch keine endgültigen landesrechtlichen Regelungen dazu vor, wer in welchem Umfang Anspruch auf einen Test hat und wer unter welchen Voraussetzungen die Testleistung erbringen darf. Darum gilt zunächst eine Übergangslösung, die das Land NRW am späten Sonntagabend per Allgemeinverfügung geregelt hat.

Demnach werden „Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Anbieter vorläufig mit der Leistungserbringung zur Vornahme von Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung einschließlich der nachfolgenden PCR-Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung beauftragt, wenn sie bereits vor dem 8. März 2021 eine Diagnostik durch Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (PoC-Antigen-Tests) angeboten haben“, zur Durchführung der Testungen bereit und in der Lage sind sowie die Mindestanforderungen gemäß der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung erfüllen. Die Abrechnung der Testdurchführung erfolgt durch die Anbieter gemäß den Regelungen der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Für die Bürger ist das Angebot kostenfrei.

Diese Regelung gilt ab heute bis einschließlich zum 15. März 2021. Wie die längerfristige Vorgehensweise sein wird, steht derzeit noch nicht fest.

„Wir sind in umfassenden Vorbereitungen um auch längerfristig ein flächendeckendes Testangebot im Kreis sicherzustellen. Dies soll neben den Apotheken auch private Teststellen und ein neues, durch die Hilfsorganisationen betriebenes Testzentrum in Neuss umfassen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der betont, dass für die Umsetzung zunächst die Vorgaben des Landes abgewartet werden müssen.

Für die kostenfreien Testungen durch private Anbieter sind im Rhein-Kreis Neuss aktuell das Corona-Drive-In an der Otto-Lilienthal-Straße 4 in Rommerskirchen, der Corona-Walk-In an der Moselstraße 10 in Neuss sowie das Covid-19 Testzentrum auf dem Areal Böhler in Meerbusch zugelassen.

Sobald die Verfahrensweise geregelt ist, wird die Kreisverwaltung über das weitere Vorgehen im Rhein-Kreis Neuss informieren.

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