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Selbsttests an allen Schulen sind Pflicht

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Kaarst. Alle Schüler, die derzeit in der Schule unterrichtet werden, müssen ab sofort vor Unterrichtsbeginn zweimal wöchentlich negativ auf das Corona-Virus getestet werden. Das besagt die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung. Die Regelung gilt auch für Lehrer und weiteres pädagogisches Personal sowie Verwaltungsmitarbeiter an Schulen.

Alternativ kann eine Bescheinigung über die negative Testung im Rahmen der Bürgertestung vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein. Schüler, die an den Tests nicht teilnehmen, dürfen den Präsenzunterricht und auch die Notbetreuung nicht besuchen. Für die Testung werden Antigen-Schnelltests der Marke CLINITEST verwendet. Die erforderlichen Tests wurden in der vergangenen Woche vom Land NRW an die Kommunen ausgeliefert. Die Eltern der betroffenen Schüler wurden in einem Elternbrief vorab über die Testungen informiert.

Schuldezernent Dr. Sebastian Semmler: „Neben dem Impfen ist das Testen unser bisher wirksamstes Mittel zur Einschränkung des Infektionsgeschehens. Das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beim Schulbesuch kann durch regelmäßige Testungen minimiert werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn sich alle testen lassen und bei einem positiven Ergebnis augenblicklich separieren“. Positiv getestete Schüler dürfen daher den Unterricht vorerst nicht besuchen und werden, falls erforderlich, bis zur Abholung durch die Eltern gesondert betreut. Das Schnelltestergebnis muss anschließend durch einen PCR-Test bestätigt werden. Erst dann besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

„Die Schulen bemühen sich, für einen ruhigen und angstfreien Ablauf der Testungen zu sorgen. Sämtliche Hintergründe und Abläufe werden im Vorfeld mit den Schülern besprochen. Die Testung wird zudem durch Schulpersonal überwacht und dokumentiert. Die verwendeten Testmaterialien sind für eine Anwendung durch Kinder vorgesehen“, sagt Semmler. Die Testdokumentationen werden durch die Schulleitungen aufbewahrt und für mögliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt vom Testen unberührt.

Anmerkung: Eine Anleitung für die verwendeten Tests gibt es im Internet:
https://www.clinitest.siemens-healthineers.com

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