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Teststrategie statt planlosem Testzwang!

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Die LSV NRW hält die Einführung einer Testpflicht zwar für grundsätzlich richtig, fordert aber, dass diese erst dann eingeführt wird, wenn Schüler, die sich nicht testen lassen, ein Lernangebot auf Distanz geboten wird. Außerdem können Tests nur durchgeführt werden, wenn diese auf Grundlage eines pädagogisch und medizinisch durchdachten Konzepts von Experten durchgeführt werden. “Eine Testpflicht, die vorsieht, dass Tests unter Aufsicht von medizinisch ungeschulten Personen unter Zwang durchgeführt werden, lehnt die LSV NRW als konzeptlos entschieden ab!”, so Julius van der Burg aus dem Landesvorstand der LSV NRW.

Die LSV NRW sieht als Konsequenz der Entscheidungen der Landesregierung NRWs bezüglich der Testungen eine Menschenrechtsverletzung: Schüler*innen, die sich weigern, einen Corona-Test in der Schule zu machen, werden von der Bildung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und erhalten kein alternatives Schulangebot; wer sich nicht testen lässt, verliert also sein Recht auf Bildung. Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hätte zuerst ein schlüssiges Konzept entwickeln müssen, wie nicht-testwilligen Schüler*innen Distanzunterricht (neben dem Präsenzunterricht für getestete Schüler*innen) ermöglicht werden kann, danach wäre die an sich sinnvolle und notwendige Testpflicht durchsetzbar gewesen, ohne diesen “Kollateralschaden” zu verursachen.

Auch die Gefahr einer Körperverletzung durch erzwungene Tests, was die Bundesregierung als Grund gegen eine Testpflicht in Betrieben anführt, sieht die LSV. Kurioserweise hat die Regierung diese Bedenken dabei wieder nur bei Arbeitnehmer*innen, nicht aber bei Schüler*innen.

Abgesehen davon, dass nun der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird, wirft die Vorgehensweise bei den Tests verschiedene Probleme auf, wie Julius van der Burg erläutert: “Wenn man sieht, wie Testungen in manchen Schulen ablaufen, ist es nachvollziehbar, wieso manche Schüler*innen sich nicht vor dem Unterricht testen lassen möchten. An vielen Schulen gibt es kein Konzept für das Durchführen der Tests, dadurch können Diskriminierungserfahrungen, psychischer Stress und auch das Gefühl von falscher Sicherheit wegen falschen Testergebnissen als handfeste Gründe gegen eine Testpflicht unter den gegebenen Umständen angeführt werden.”, erklärt Julius van der Burg weiter. „Nicht umsonst verweigern immer mehr Lehrer*innen mit einer Remonstration, einem Widerspruch gegen Entscheidungen des Landes, das Durchführen der Tests.“, fügt Johanna Börgermann, ebenfalls im Landesvorstand, hinzu.

Grundsätzlich hält die LSV NRW das Testen von Schüler*innen für eine sinnvolle, wichtige und notwendige Maßnahme bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Schulen. Zunächst müssen jedoch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um zum Beispiel Diskriminierungen / Mobbing wegen positiver Testergebnisse oder Fehlern beim Testen vorzubeugen.

An allen Schulen müssen Konzepte für die Testungen vor dem Unterricht erarbeitet werden, die für Sicherheit und Diskretion bei den Corona-Tests sorgen. Mobile Teams aus medizinisch geschultem Personal müssen an den Schulen Tests durchführen. So wird Fehlern bei der Durchführung von Tests vorgebeugt und Risiken durch die Expertise von Fachleuten abgeschätzt.

Landesschüler*innenvertretung NRW

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