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Weiterqualifizierung für Kita-Helfer gegen Fachkräftemangel

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Mit dem Kita-Helfer-Programm #ichhelfemit unterstützt und entlastet die Landesregierung pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Im Anschluss an das Programm, das bis zum Ende des Kitajahres 2020/2021 läuft, sollen die Kita-Helferinnen und -Helfer Angebote zur Weiterqualifizierung erhalten. Konkret wird den rund 5000 neu eingestellten Kita-Helfern in Nordrhein-Westfalen jetzt ein Weiterbildungsangebot gemacht, das nach Abschluss zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ befähigt.

Die CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses in Grevenbroich Heike Troles sieht darin eine Chance, um den Kita-Helfern und Kita-Helferinnen eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive zu bieten und darüber hinaus den Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung in

Grevenbroich entgegenzuwirken:
„Unser Anspruch ist es, jedem Kind in Nordrhein-Westfalen die beste Betreuung und Bildung zu ermöglichen. Dafür braucht es gut geschultes und engagiertes Personal. Das Kita-Helfer-Programm des Landes hat in Grevenbroich viele Menschende für eine Arbeit in der Kindertageseinrichtung gewonnen. Das Engagement und Potential gilt es zu nutzen, indem die Kita-Helfer und Kita-Helferinnen nun über eine berufliche Weiterqualifizierung zu dauerhaften Fachkräften für die Kindertagesbetreuung werden. Ich möchte daher alle Kita-Helfer und Kita-Helferinnen vor Ort dazu ermutigen, das Angebot anzunehmen. Wer Interesse daran hat, kann sich gerne für weitere Informationen an mich wenden.“

Hintergrund:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist, neben der Freude an der Arbeit mit Kindern und Familien, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger der jeweiligen Kita und mindestens ein Hauptschulabschluss. Die Ausbildung ist besonders für Kita-Helferinnen und -Helfer interessant, die die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialpädagogik noch nicht erfüllen.

Bei entsprechenden Voraussetzungen und Eignung steht den Kita-Helferinnen und -Helfern neben der Ausbildung zur Kinderpflegerin beziehungsweise zum Kinderpfleger oder im Anschluss daran auch die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher in Kindertageseinrichtungen offen.

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