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Keine gewerbliche Nutzung der Teilfläche Frimmersdorf 3

verfasst von: redaktion am
Politik 
Rheinkreis Neuss. In einer gemeinsamen Stellungnahme zur 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier regen die Kreistagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum an, neue gewerblich industrielle Nachnutzungen an den Kraftwerksstandorten Frimmersdorf und Neurath einzuleiten, aber die Teilfläche Frimmersdorf 3 nicht wie von der Bezirksregierung vorgeschlagen als „Allgemeinen Siedlungsbereich mit der Zweckbindung Gewerbe“ auszuweisen.

Damit folgen die Fraktionen im Rhein-Kreis Neuss den Wünschen örtlicher Initiativen aus der Bevölkerung und der Politik, die sich gegen die gewerbliche Nutzung und für den Erhalt der etwa 5 Hektar großen Grünfläche ausgesprochen haben.

Rainer Thiel, Strukturpolitiker der SPD, betont die Bedeutung dieser gemeinsamen Stellungnahme für den nun eingeleiteten Strukturwandel, da hier ein Startsignal für die Ansiedlung dringend benötigter neuer Arbeitsplätze gegeben wird. Es liege nun an Grevenbroich, Rommerskirchen und dem RWE die nächsten Schritte dafür einzuleiten.

„Es freut mich sehr, dass es uns fraktionsübergreifend gelungen ist, gemeinsam für den Erhalt der ehemaligen Grünfläche einzutreten.
Damit kann die bisher als Park- und Abstellplatz genutzte Fläche zusammen mit dem Welchenberg und dem idyllischen Waldgebiet zu einem erweiterten Grünzug werden“, erklärt Erhard Demmer, Sprecher der GRÜNEN im Rhein-Kreis Neuss für Strukturwandel und Wirtschaftspolitik.

Thiel und Demmer betonen, wie wichtig es ist, dass der Rhein-Kreis Neuss in dieser Sache mit einer Stimme spricht: „Dies sollte auch den Regionalrat Düsseldorf überzeugen, zumal im Innenbereich des Kraftwerks Frimmersdorf genügend Raum für die neue nachhaltige industrielle Entwicklung - etwa für Baustoff-Recycling - bleibt und auch weitere Flächen beim Kraftwerk Neurath und in Rommerskirchen mit neuen innovativen Konzepten entwickelt werden können.

Die gemeinsame Position soll am 22. April 2021 in einer Sondersitzung des Ausschusses für Strukturwandel und Arbeit beschlossen werden.

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