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Impfzentrum erhält 6 210 Dosen für Erstimpfungen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Terminvereinbarungen ab 23. Juni möglich

Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss erhält für die nächsten beiden Wochen insgesamt 6 210 Impfdosen des Herstellers BioNTech für sein Impfzentrum. Einen Termin in den Impfzentren vereinbaren können Personen über 60 Jahre, Vorerkrankte ab 16 Jahren, die noch keinen Impftermin über die niedergelassenen Praxen erhalten haben, sowie Beschäftigte von Krankenhäusern, (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dies hat das Land in seinem am 18. Juni veröffentlichen Impferlass festgelegt.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke freut sich, dass die Erstimpfungen im Impfzentrum des Kreises und der kassenärztlichen Vereinigung nun wieder aufgenommen werden können: „Mit Blick auf die zunehmende Ausbreitung der deutlich ansteckenderen Delta-Variante ist es noch wichtiger, alle Menschen schnellstmöglich zu impfen“, so der Landrat. Gut sei dabei, dass insbesondere Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in den Impfzentren eine zusätzliche Impfmöglichkeit erhalten.

Petrauschke appelliert aber auch an alle anderen noch nicht Geimpften, sich über Haus- und Betriebsärzte um einen Impftermin zu bemühen: „Wir sind auf einem guten Weg. Aber nur mit einer möglichst hohen Impfquote wird es gelingen, die Pandemie auch im kommenden Herbst eindämmen zu können.“ In den kommenden Wochen sei hierfür auch deutlich mehr Impfstoff angekündigt.

Terminbuchungen sind ab Mittwoch, 23. Juni um 8 Uhr über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich:
· online unter www.116117.de
· telefonisch unter (0800) 116 117 01

Über 60-jährige haben ihre Berechtigung im Impfzentrum durch Vorlage eines Ausweisdokumentes nachzuweisen. Vorerkrankte haben eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, die entweder die Zugehörigkeit zur Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV (Fassung der CoronaImpfV vor dem 1. Juni 2021) bestätigt oder die in sonstiger Weise ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe nach einer SARS-CoV-2-Infektion bestätigt. Es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

Von dem durch das Land zur Verfügung gestellten Impfstoff sind 282 Dosen zudem für Impfungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungseinrichtungen vorgesehen.

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