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Finanzexperten fordern Fortführung der Corona-Hilfen

verfasst von: redaktion am
Politik 
Aachen. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Kommunen sind weiterhin dramatisch. Die anhaltenden Steuerausfälle belasten die kommunale Ebene nachhaltig. Damit die Kommunen investitions- und handlungsfähig bleiben, fordert der Finanzausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) deshalb auch für das laufende und die folgenden Jahre Finanzhilfen wie im Jahr 2020.

Aufgrund der immer höheren Impfquote und der stark gesunkenen Inzidenzen entwickelt sich die Pandemie in eine positive Richtung. Doch die finanziellen Corona-Folgen bleiben. „Bereits 2020 hat die Pandemie zu dramatischen Steuereinbrüchen geführt. Durch Corona werden auch in diesem und in den kommenden Jahren die kommunalen Steuereinnahmen deutlich unter den noch vor der Krise erwarteten Einnahmen liegen. Das hat die aktuelle Steuerschätzung eindrucksvoll gezeigt. Bund und Land müssen daher die coronabedingten Finanzhilfen für die Kommunen fortführen“, forderte der neu gewählte Vorsitzende des Finanzausschusses des LKT NRW, Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier (Städteregion Aachen).

Nach Ansicht des Finanzausschusses reicht die angekündigte Fortschreibung des Covid-19-Isolierungsgesetzes allein nicht aus: „Die haushaltsrechtliche Isolierung der coronabedingten Belastungen ermöglicht vielen Kommunen eine Haushaltssicherung vorerst abzuwenden und zunächst handlungsfähig zu bleiben“, erläuterte Dr. Grüttemeier. Die Kommunen bräuchten aber auch weiterhin echte Finanzhilfen: „Insbesondere der Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 hat sich als erfolgreiches Instrument in der Krise erwiesen. Dies muss angesichts der erwarteten weiteren Steuerausfälle im laufenden Jahr fortgesetzt und für die Folgejahre zumindest in Aussicht gestellt werden“, forderte Dr. Grüttemeier. Die Landesregierung müsse sich auf Bundesebene weiter dafür einsetzen oder alternativ einen landeseigenen Ausgleich in NRW schaffen.

Die Corona-Pandemie belaste die Kommunen in doppelter Hinsicht: Zu den Steuerausfällen seien für die Kommunen beachtliche Mehrausgaben im Sozialbereich hinzugekommen. Neben den allgemeinen Soziallasten seien auch die Integrationskosten weiter gestiegen: „Die Pandemie hat uns in der Integrationsarbeit zurückgeworfen. Das zeigt der stetige Anstieg der flüchtlingsbedingten Soziallasten der Kommunen. Die finanziellen Erfordernisse bei der Integrationsaufgabe werden uns noch länger und stärker begleiten als bisher gedacht. Die Bundesmittel für die Integration müssen daher über das Jahresende 2021 fortgeführt werden“, forderte Dr. Grüttemeier. Die Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf der Landesebene sei insofern ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Kommunen dürften bei diesem Prozess nicht alleine gelassen werden.

Nach wie vor übertrage der Bund neue Sozialaufgaben auf die Kommunen, ohne einen auskömmlichen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wie etwa beim Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter: „Nach Abzug der bislang zugesagten Bundesmittel bleibt die Finanzierung von mehr als der Hälfte der Investitionskosten von rund 7,5 Milliarden Euro sowie von drei Vierteln der laufenden Betriebskosten offen“, erklärte Dr. Grüttemeier. Wie das Land sich an den Gesamtkosten beteiligen will, sei noch offen. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf: „Wir begrüßen, dass sich die Länder im Bundesrat für eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes einsetzen und den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Ansonsten drohen deutliche Mehrbelastungen für die Länder und insbesondere für die Kommunen“, warnte Dr. Grüttemeier.

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