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Kleinrechnung der Regelsätze statt Anpassung an die Realität

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Das Kabinett hat am 15. September 2021 die Erhöhung der Regelsätze für 2022 beschlossen: Der Regelsatz soll von 446 Euro auf 449 Euro um 3 Euro (0,67 Prozent) angehoben werden. Auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft steigen, von 401 Euro auf 404 Euro. Die Kinder-Regelsätze steigen ebenfalls, bei Jugendlichen ab 14 Jahren am meisten, hier steigt der Satz ebenfalls um 3 Euro von 373 ¤ auf 376 ¤. Bei Kindern jünger als 14 Jahren steigt der Regelsatz um 2 ¤.

Zeki Gökhan (MdB DIE LINKE) betrachtet gleichzeitig die aktuelle Entwicklung der Preise und sagt: „Im September 2021 hatten wir bereits eine Inflationsrate von 4,1%, da ist die Erhöhung der Regelsätze um 0,67% ein Tropfen auf dem heißen Stein, und das Kleinrechnen der Regelsätze ist eine Verachtung gegenüber den Transferleistungs­empfänger*innen. Die Preise für Lebensmittel beispielsweise steigen stark an, derzeit um 4,6 Prozent, eine ausgewogene Ernährung ist mit Hartz-IV nicht mehr zu machen: Gemüse ist im letzten Jahr 9 Prozent teurer geworden, Salat sogar knapp 38 Prozent – nun drohen den Bezieher*innen zusätzlich zur finanziellen Not auch noch gesundheitliche Folgen.“

Durch die gestiegenen Preise und die Lockdowns während der Pandemie ist es für Transferleistungsempfänger*innen nicht mehr möglich zu leben, eher nur noch gerade mal zu überleben. Deswegen haben wir uns als LAG Weg mit Hartz IV NRW schon 2020 dem Appell der Wohlfahrtsverbände zur Erhöhung der Regelsätze auf 600 ¤ und einen Coronazuschlag von 100 ¤ angeschlossen.

Eigentlich ist es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Null-Runde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits jetzt spürbar verteuerten.

Nach einem Gutachten, das der Paritätische Gesamtverband in Auftrag gegeben hat, verstößt die geringe Anhebung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel gegen das Grund­gesetz! Im Gutachten „…wird den Angaben zufolge auf zurückliegende einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, denen zufolge die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Sätze zum Januar in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, heißt es. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung…“ *, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin Anne Lenze, die das Gutachten verfasst hat.

Dagmar Maxen vom Sprecher*innenrat LAG Weg mit Hartz IV NRW äußert sich dazu wie folgt: „Daher fordern wir seit Jahren die Abschaffung des Menschenunwürdigen Hartz-IV-Systems und die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung von 1.200 ¤.“

DIE LINKE. NRW

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