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„Booster-Sonntag“ mit Impfangeboten in allen Kommunen

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Rhein-Kreis Neuss. Um zusätzliche Angebote für die momentan stark nachgefragten Auffrischungsimpfungen zu schaffen, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen künftig den „Booster-Sonntag“ an. In allen acht Kommunen gibt es immer sonntags von 10 – 17 Uhr Impfangebote, an denen sowohl Auffrischungsimpfungen, als auch Erst- und Zweitimpfungen möglich sind. Zum Einsatz kommen dabei die Vakzine der Firmen BioNTech und nur für Erstimpfungen auch Johnson & Johnson. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

„Ein hohes Tempo bei den Auffrischungsimpfungen trägt dazu bei, die Infektionszahlen wieder zu senken und den dreifach geimpften einen dauerhaften Schutz vor einer Ansteckung und einem schweren Verlauf zu bieten. Genauso wichtig ist aber, dass sich jetzt auch alle impfen lassen, die bislang noch ungeimpft sind“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Mit den vielfältigen Impfterminen schaffe die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss ein niederschwelliges Angebot und biete jedem die Möglichkeit, sich zeitnah impfen zu lassen. „Mein Dank gilt dabei allen Beteiligten, die eine so schnelle Umsetzung zum Wohle der Menschen in unserem Kreis ermöglicht haben“, so Petrauschke.

Die Impfangebote am „Booster-Sonntag“ finden bis auf weiteres jede Woche an folgenden Orten statt:

Neuss:
Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss
Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
Grevenbroich:
Alte Feuerwache, Schloßstraße 12, 41515 Grevenbroich
Meerbusch:
Sitzungssaal im Rathaus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch
Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst
Korschenbroich:
Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich
Jüchen:
Neusser Straße 118, 41353 Jüchen
Rommerskirchen:
Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, 41569 Rommerskirchen

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Eine Auffrischungsimpfung können alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischungsimpfung mit BionTech erhalten. Es ist auch möglich, eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfungen sind auch weiter bei Haus- und Fachärzten, den mobilen Impfangeboten sowie in der dauerhaften Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss möglich. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

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