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Bereits nach positivem Schnelltest besteht Quarantänepflicht

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Online-Anmeldung für PCR-Test bei Symptomen

Rhein-Kreis Neuss. Testungen spielen bei der Bekämpfung des Coronavirus eine entscheidende Rolle. Ein negatives Testergebnis gibt größere Sicherheit im Alltag: Die Gefahr, andere Menschen anzustecken, sinkt. Sofern ein Schnelltestergebnis positiv ausfällt, ist eine Bestätigung des Ergebnisses durch einen PCR-Test erforderlich.

Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass sich Betroffene laut Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sofort nach dem positiven Schnelltest – ob mit oder ohne Krankheitssymptomen - in Quarantäne begeben müssen und dies mindestens bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses. Auch nicht vollständig geimpfte oder symptomatische Personen, die mit im Haushalt leben, bleiben bis zum Vorliegen des Testergebnisses zuhause. Bei einem positiven Selbsttest betrifft die Quarantänepflicht nur die positiv getestete Person und nicht die Haushaltsangehörigen.

Wer Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus hat, kann sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronatest über ein Online-Formular für einen PCR-Test anmelden. Die Betroffenen werden dann durch das Kreis-Gesundheitsamt für eine Terminvereinbarung kontaktiert.

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