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Impfangebot im Impfzentrum in der Hammfeldhalle

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm impft mittwochs von 8 – 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.

Das Impfzentrum mit zehn Impfstraßen am Hammfelddamm wird vom Rhein-Kreis Neuss und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna, sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird in der Regel nur an Personen unter 30 Jahren und Schwangere verimpft.

Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Um die vierte Welle zu brechen, ist eine möglichst hohe Impfquote erforderlich. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert er. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt.“ Petrauschke ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

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