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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
www.lebensfluss-online.de
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verfasst von: redaktion am
Gesellschaft
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...im Stadtbad „Sammys“ in Dormagen
Rhein-Kreis Neuss. Am Freitag, 18. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 14 bis 17 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Stadtbad „Sammys“, Robert-Koch-Str. 24, 41539 Dormagen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
...in Jüchen
Rhein-Kreis Neuss. Am Freitag, 18. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 13 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird in 41363 Jüchen, Neusser Str. 118. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
...im Gemeindezentrum Bethlehemkirche Büderich
Rhein-Kreis Neuss. Am Freitag, 18. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 17 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Gemeindezentrum Bethlehemkirche der ev. Kirchengemeinde Büderich, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 9, 40667 Meerbusch. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
...in der DITIB Zentralmoschee Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Am Freitag, 18. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 14 bis 18 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird in der DITIB Zentralmoschee Neuss Norf/Erfttal, Schellbergstraße 25, 41469 Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird in der Regel nur an Personen unter 30 Jahren und Schwangere verimpft. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
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Seniorenbetreuung
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