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Kinderlärm ist Zukunftsmusik – auch auf Bolzplätzen

verfasst von: redaktion am
Politik 
Neuss. Lärm, der von Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen ausgeht, wird vom Bundes-Immissionsschutzgesetzes weniger streng bewertet. Diese Regelung gilt für Bolzplätze und andere Sportanlagen nicht. Das soll sich nun ändern: Der nordrhein-westfälische Landtag hat nun einen Anlauf unternommen, um diese bundesgesetzliche Regelung zu ändern.

„Wir können unseren Kindern nicht erklären, dass sie auf dem Spielplatz oder einer Ballspielwiese ohne Tore laut sein dürfen, auf einem Bolzplatz oder einer Sportanlage aber nicht. Das können Kinder nicht verstehen. Es ist auch nicht zumutbar, dass die Kleinsten bis an den Stadtrand fahren müssen, um dort Sport zu treiben, damit sie keine Geräuschbelastung darstellen“, erklärt der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU).

In der Tat unterscheidet das Gesetz bislang zwischen Ballspielflächen, die nicht besonders hergerichtet sind, und Bolzplätzen mit festen Toren und meistens einem Zaun, die als Sportanlagen gelten. Lärm von Ballspielwiesen ist privilegiert, bei Bolzplätzen und anderen Sportanlagen greift die Regelung nicht.

Der CDU-Jugendpolitiker Thomas Kaumanns weiß um die konkrete Bedeutung der angestrebten Gesetzesänderung: „Auch in Neuss ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten über die Nutzung von Bolzplätzen gekommen. Es mussten schon Tore abgebaut werden und es gab auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen“, weiß der Stadtverordnete zu berichten. „Es ist gut, wenn die Ausnahmeregel, die bisher nur für Spielplätze und Kitas galt, nun auf Bolz- und andere Sportplätze ausgedehnt wird. Das schafft Rechtssicherheit und eine kinderfreundliche Atmosphäre. Kinder können einfach Kinder sein, auch wenn sie dabei manchmal lauter sind, als wir Erwachsenen.“

Hintergrund:
Der § 22 Abs. 1a BImSchG gilt für von Kindern verursachten Lärm, der von Spielplätzen, Kindergärten oder ähnlichen Bereichen auf die Nachbarschaft einwirkt.
Dieser bestimmt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind. Die Vorschrift war in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages geändert worden, allerdings ohne dass Sportanlagen mit einbezogen worden wären

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