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Land muss Flüchtlingskosten voll erstatten

verfasst von: redaktion am
Politik 
Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld fordert vom Land die volle Erstattung der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. „Die Kommunen in NRW sind im Integrationsbereich aktuell deutlich unterfinanziert“, sagte Lierenfeld am Rande der gestrigen Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes in Düsseldorf. „Die Landesregierung muss jetzt handeln und dafür sorgen, dass die Integration in den Gemeinden auskömmlich finanziert wird“, so Lierenfeld. „Die Situation, die wir jetzt haben, ist ungerecht und leistet Vorurteilen gegenüber Geflüchteten Vorschub.“

Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, erklärte: „Die Kommunen sind mit einem dreistelligen Millionenbetrag in Vorleistung getreten. Diese Lücke muss rückwirkend zum Jahresbeginn 2018 geschlossen werden.“

Die durchschnittlichen Jahreskosten für Unterbringung und Versorgung eines oder einer Geflüchteten liegen aktuell bei rund 13.000 Euro. Derzeit werden den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aber nur 10.400 Euro jährlich vom Land erstattet.

Ein weit größerer Kostenblock entsteht den Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender ohne Bleibeperspektive, die entweder geduldet oder ausreisepflichtig sind. Für diese zahlt das Land bisher den Unterhalt lediglich für drei Monate nach rechtskräftiger Ablehnung. Tatsächlich bleiben diese Menschen - derzeit rund 70.000 in NRW – aber noch viele Monate oder auch Jahre im Land.

„Uns fehlen dadurch bis zu 2,1 Millionen Euro jährlich im städtischen Haushalt, das halte ich schlicht für unzumutbar“, betonte Lierenfeld. Bei der Jahrespauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt der Fehlbetrag in Dormagen bei rund 670.000 Euro. Für die 117 Ausreisepflichtigen, die sich aktuell in Dormagen aufhalten fallen jeden Monat Gesamtkosten von mehr als 125.000 Euro an.

Daher müsse das Land noch in diesem Jahr das Flüchtlingsaufnahmegesetz so reformieren, dass das Land die Kosten der Geduldeten und Ausreisepflichtigen bis zu deren tatsächlicher Rückführung übernehme und die Pauschale angepasst wird.

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