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Aufrechnung von Kautionsdarlehen grundsätzlich zulässig

verfasst von: redaktion am
Politik 
Berlin. In seinem am 28.11.2018 erlassenen Urteil zur Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen, bestätigt das Bundessozialgericht die Praxis der Jobcenter, die geleisteten Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile mit 10 % des Regelsatz zurückzufordern.
Der Tenor der Begründung ist: „Weil es im Gesetz steht, ist das Darlehen aufzurechnen.“

Robert Schwedt Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu: „Mit der Begründung, „Weil es so im Gesetz steht“ wird seit Jahrhunderten jede Gesetzgebung, und sei sie auch noch so menschenverachtend, durch die Richter quasi legalisiert.

Hierbei stehlen sich die Richter aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung der Bevölkerung gegenüber, und nehmen damit billigend in Kauf, dass sich das „gefühlte“ Recht nicht mehr mit der Gesetzgebung der Regierung vereinbaren lässt.“

Das Bundessozialgericht hat hinsichtlich der Aufrechnung keine „durchgreifenden“ verfassungsrechtlichen Bedenken.
Es sei allerdings eine Unterdeckung der Existenz notwendigen Bedarfe zu vermeiden.

Sieht man sich die Höhe der Regelsätze an wird klar, dass diese durch das Bundesministerium für Arbeit systematisch klein gerechnet wurden, und somit nicht Existenz deckend sind.
So fordert der paritätische Wohlfahrtsverband und die Partei DIE LINKE einen Regelsatz in Höhe von 570 ¤.

Hannelore Weber, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft führt dazu aus: „Im Regelsatz sind keine Ansparbeträge für eine Mietkaution oder einen Genossenschaftsanteile enthalten.
Daher kommt die Aufrechnung mit 10 % der Regelsatzhöhe einer Sanktion gleich.
Diese Sanktion erstreckt sich jedoch nicht über drei Monate, sondern über einen viel längeren Zeitraum, und drückt die Betroffenen somit zum Teil jahrelang unter das soziokulturelle Existenzminimum.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV vertritt die Auffassung, dass Wohnen ein Menschenrecht ist.

Dieses Menschenrecht darf nicht in Konkurrenz zum Überleben der Menschen stehen, indem man ihnen das Existenzminimum verweigert.
Daher sollten die Darlehen aus Mietkautionen oder Genossenschaftsanteilen entweder als Zins- und Tilgungsfreies Darlehen gewährt, oder aber durch Bürgschaften der Jobcenter geleistet werden.
Die Tilgung des Darlehens für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile aus dem Regelsatz halten wir für menschenverachtend.

Marcel Nowitzki

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