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Land professionalisiert Geltendmachung und Vollstreckung offener Unterhaltszahlu

verfasst von: redaktion am
Politik 
Rhein-Kreis Neuss. Zur gesetzlichen Neuregelung des Unterhaltsvorschusses in NRW erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion und Vorsitzende des Kreisjungendhilfeausschusses Dirk Rosellen: „Mit Wirkung vom 01. Juli 2017 hat der Bund das Unterhaltsvorschussgesetz grundlegend geändert. Dabei stand die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer im Fokus.

Die Aufgaben werden derzeit von den Kreisen, kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt wahrgenommen. Der nordrhein-westfälische Landtag hat auf Initiative der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen, die aufwändige Geltendmachung und Vollstreckung offener Unterhaltszahlungen ab Mitte des kommenden Jahres zu übernehmen.

Durch die Zentralisierung möchte das Land eine möglichst einheitliche und effiziente Bearbeitung der Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs gegenüber dem Unterhaltsschuldner sicherstellen. Die Aufgabenwahrnehmung soll sich dabei nicht nur an der E-Government-Strategie des Landes orientieren, sondern vielmehr auch moderne und weitestgehend digitale Arbeitsprozesse vorsehen.

NRW liefert mit dem neuen Gesetz auch im bundesweiten Vergleich ein gutes Beispiel dafür, wie die rechtliche Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen professionalisiert werden kann und zugleich die Kommunen entlastet werden. Hiervon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss. Eine bessere Rechtsdurchsetzung bei Unterhaltsansprüchen dient nicht nur dem Rechtsstaat, sondern führt auch zu einer bürokratischen Entlastung bei den dafür bislang verantwortlichen Städten und Gemeinden sowie bei den betroffenen Anspruchsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Rechtsposition. Darüber hinaus zielen die Übertragung der Aufgabenerledigung und der damit verbundenen Zentralisierung auch auf eine Steigerung der Effektivität des Rückgriffs ab, so dass insgesamt von einer mittel- bis langfristigen Steigerung der Rückgriffsquote ausgegangen werden kann.“

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