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Höhe der Steuergeldverschwendung im Jobcenter unbekannt

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Vor ca. einem Monat wurde aufgrund der Anfrage eines Bundestagsabgeordneten bekannt, dass im Jahr 2018 insgesamt 18 Millionen ¤ an Kleinbeträgen bis 50 ¤ durch die Jobcenter zurückgefordert wurden.

Die Kosten dieser Rückforderung beliefen sich hierbei auf 60 Millionen ¤.

Je geringer die Beträge aus der Rückforderungen sind, desto teurer wird das Eintreiben dieser Beträge. So belief sich die Rückforderung von Beträgen bis 20 ¤ auf 4,6 Millionen ¤, verursachte jedoch Kosten in Höhe von 40,6 Millionen ¤.

Nach Bekanntwerden dieses Irrsinns haben wir beim Jobcenter der Städteregion Aachen angefragt, wie hoch die erzielten Einnahmen aus Kleinbeträgen bis 50 ¤ im Jahr 2018 und wie hoch die Kosten des Verwaltungsaufwands hierfür waren.

Harald Siepmann, Mitglied des Städteregionstags und des Jobcenterbeirats äußert sich dazu wie folgt: „Auf kommunaler Ebene wird trotz hoher Steuereinnahmen immer noch an allen Ecken und Enden gespart. Dies betrifft unter anderem auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die in meinen Augen zu zögerlich vom Jobcenter bewilligt werden. Wir wollten nun wissen, wie hoch die Rückforderungen und der Verwaltungsaufwand für die Rückforderungen war, um abschätzen zu können, wie viel Steuergelder durch diese Rückforderungspraxis verbrannt werden.“

Die Antwort des Jobcenters der Städteregion Aachen war etwas überraschend. Es ist dem Jobcenter der Städteregion Aachen nicht bekannt, welchen Umfang die Rückforderungen bis 50 ¤ haben, und wie hoch die Kosten für den Verwaltungsaufwand für Rückforderungen bis 50 ¤ sind.

Auch ist nicht bekannt, wie die Daten auf Bundesebene ermittelt wurden.

Es wurde mitgeteilt, dass die ermittelten Werte ausschließlich bundesweit auslesbar sind. Somit liefert das Jobcenter der Städteregion Aachen zwar die Daten für die bundesweite Auswertung, kann sie jedoch selber nicht auswerten.

Dies ist natürlich praktisch, denn damit haben die Bürgerinnen und Bürger der Städteregion Aachen keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wie das Jobcenter der Städteregion Aachen mit ihren Steuergeldern umgeht.

Robert Schwedt, zuständig für die Sozialberatung der Partei DIE LINKE in der Städteregion Aachen und Mitglied im SprecherInnenrat der Landesarbeitsgemeinschaft Weg mit Hartz IV NRW, meint dazu: „Bei meinen zahlreichen Beiständen in den Jobcentern der Städteregion Aachen verweisen sowohl die Integrationsfachkräfte wie auch die SachbearbeiterInnen immer wieder darauf, dass die Leistungen steuerfinanziert sind, und mit diesen sorgsam umgegangen werden muss, augenscheinlich jedoch nicht dann, wenn es um die Verwaltung der Erwerbslosigkeit geht. Hier kann man Steuergelder mit beiden Händen zum Fenster hinauswerfen.“

Alleine schon der Tenor der Antwort ermöglicht es, einen Eindruck davon zu bekommen, welches Bild das Jobcenter der Städteregion Aachen von seinen „Kunden und Kundinnen“ hat, da in der Antwort von Überzahlungstatbeständen die Rede ist.

Somit werden aus den Opfern der Hartz IV-Gesetzgebung durch den Sprachgebrauch des Jobcenters der Städteregion Aachen Täter.

DIE LINKE. NRW

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