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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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Politik
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Dormagen. Die Zentrumsfraktion lehnt die Einstellung einer neuen Betriebsleitung beim Eigenbetrieb gerade im Hinblick auf die Überlegungen zur Neuorganisation des Eigenbetriebes ab.
„Deswegen werden wir auch nicht an der Auswahlkommission der Ratsfraktionen zur Besetzung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes teilnehmen.
Der Eigenbetrieb ist eine unendliche Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen“, so Hans-Joachim Woitzik, Vorsitzender der Zentrumsfraktion.
Im Hinblick auf die zahlreichen Fehler und Versäumnisse beim Eigenbetrieb aus jüngster Vergangenheit, wie das „Vergessen“ von 2,5 Mio. im Wirtschaftsplan, wie die Verdopplung der Kosten bei der Sekundarschule in Dormagen und das nun kurzfristig gestoppte ÖPP Projekt, halten wir es für dringend erforderlich, den Eigenbetrieb in Dormagen von der Verwaltungsspitze an neu aufzustellen.
Die vom Bürgermeister vorgelegten Vorschläge zur Neuorganisation des Eigenbetriebes, wie die Gründung einer neuen Konzerngesellschaft oder die Zusammenarbeit mit einer externen Immobilien Projekt Management Gesellschaft sind ein erster Schritt, der aber eine zeitintensive politische Diskussion erfordert. Und diese Zeit sollten wir uns auch nehmen, damit wir uns erfolgreich für die Zukunft bei der Sanierung unserer Städtischen Gebäude und bei der Zusammenarbeit bei kleineren ÖPP Projekten mit privaten Partnern aufstellen.
„Immerhin sollen in Zukunft ca. 150 bis 200 Mio. allein im Bereich der Schulen investiert werden und dafür müssen wir bestens aufgestellt sein, damit es nicht immer wieder zu gravierenden Fehlern und Fehleinschätzungen kommt“, so Hans- Joachim Woitzik.
Ohne die neue Struktur des Eigenbetriebes zu kennen, wäre es aus unserer Sicht gerade zu fahrlässig und unverantwortlich eine neue Betriebsleitung mit zusätzlichen Kosten von 120 000 EUR im Jahr einzustellen.
Diese Stelle, wenn sie denn überhaupt nötig ist, sollte nur in Abstimmung mit einer „neuen“ Gesellschaftsführung geschaffen werden.
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