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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
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Kreis und Städte
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Rommerskirchen. Seit 1.1.2019 ist die neue Bauordnung NRW in Kraft, die viele Änderungen beinhaltet - z.B. für den Bau von Terrassenüberdachungen, Garagen und Gartenhäusern.
Vor allem in der Praxis machen Bauvorhaben wie Einfriedungen, Gartenhäuser und Terrassenüberdachungen immer wieder Probleme. Erforderliche Abstände zu den Nachbargrenzen oder bauordnungsrechtliche Bestimmungen werden aus Unkenntnis der weitreichenden Vorschriften vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn häufig missachtet.
Daher ist es ratsam, bei anstehenden Bauvorhaben beim Bauverwaltungsamt der Gemeinde Rommerskirchen oder bei der zuständigen Bauaufsicht (Stadt Jüchen) nachzufra- gen, ob ein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden kann. Aber auch bei kleineren, genehmigungsfreien baulichen Maßnahmen wie die Vorgartengestaltung und die Grundstückseinfriedung sind, sofern vorhanden, die Rege- lungen aus den jeweiligen Bebauungsplänen einzuhalten.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Klima- und Ar- tenschutzdiskussion hat die Gemeinde in ihren jüngsten Bebauungsplänen mit ihren Festsetzungen auf die zuneh- mende Verschotterung in den Gärten reagiert. Vegetations- reiche Gärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei und sind für Vögel und Insekten ein dringend benötigtes Refugi- um.
"Jeder einzelne Grundstückseigentümer kann durch eine naturnahe Gestaltung seines Gartens zum Klima- und Ar- tenschutz seinen Beitrag leisten", appelliert Bürgermeister Martin Mertens an die Bürger. "Vor allem unsere Grund- stückskäufer sollten die vertraglichen Vereinbarungen ernst nehmen".
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