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Gesellschaft
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Integrationsrat ruft zur Teilnahme an der Europawahl auf
Frieden, Rechtstaatlichkeit und Solidarität, aber auch Toleranz, Vielfalt und individuelle Freiheit: Dafür steht die Europäische Union, deren Bürgerinnen und Bürger in 28 Ländern zwischen dem 23. und 26. Mai (in Deutschland am Sonntag, 26. Mai) für die kommenden fünf Jahre das Europäische Parlament wählen werden. Am Samstag, 18. Mai, von 10 bis 13 Uhr informieren Vertreter des Dormagener Integrationsrates an einem Stand vor dem Historischen Rathaus am Paul-Wierich-Platz über die Europawahl und werben für die Teilnahme.
„Wenn wir ein friedliches, solidarisches und gerechtes Europa, eine offene und tolerante Einwanderungspolitik und keine Rechtsextremisten und ‑populisten im EU-Parlament haben wollen, müssen wir als EU-Bürgerinnen und -Bürger unsere demokratischen Rechte nutzen und uns an der Wahl beteiligen“, appelliert Integrationsratsvorsitzender Mehmet Güneysu an wahlberechtigte Ausländer sowie an Deutsche mit Migrationshintergrund, in die Wahllokale zu gehen. „Europa geht uns alle an! Als Wählerinnen und Wähler können wir die Zukunft der EU und die Gestaltung der europäischen Politik beeinflussen.“
Die Stimmen der Migranten seien wichtig, wenn es um eine humane Einwanderungspolitik und die Wahrung der Menschenrechte auch für Flüchtlinge und andere Menschen mit Migrationshintergrund gehe, so Mehmet Güneysu. Er ist davon überzeugt, dass durch eine hohe Wahlbeteiligung es möglich sei, die Rechtspopulisten und Rassisten demokratisch zurückzudrängen und damit ein Zeichen für Demokratie und ein vereintes Europa zu setzen. Der Integrationsratsvorsitzende weist darauf hin, dass migrationsfeindliche Politikerinnen und Politiker in den letzten Jahren ihren Einfluss auf EU-Ebene zu vergrößern versuchen. Sie setzen auf Ausgrenzung und Abschottung und machen Migranten für soziale Probleme verantwortlich.
Fast 3.800 nichtdeutsche wahlberechtigte EU-Bürger leben zurzeit in Dormagen. Wer von ihnen eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder sich bis zum 5. Mai ins Wählerverzeichnis hat eintragen lassen, kann hier von seinem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. Eingebürgerte sind als deutsche Staatsbürger ohnehin wahlberechtigt.
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