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Rhein-Kreis Neuss. Die Digitalisierung bei der Fahrzeugzulassung schreitet voran. Sie hat mit der Einführung der dritten i-Kfz-Stufe am 1. Oktober ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Das berichtet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss unter Leitung von Ulrike Holz und Barbara Edelhagen.
Mit Einführung der ersten i-Kfz-Stufe 2015 wurde die digitale und medienbruchfreie Außerbetriebsetzung über das Internet für Privatpersonen realisiert. Voraussetzung war, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und mit den entsprechenden Sicherheitscodes auf den Kennzeichenschildern sowie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I versehen war. Ein persönliches Erscheinen in der Zulassungsbehörde war somit nicht mehr erforderlich.
Dabei waren die Nutzungszahlen der internetbasierten Außerbetriebsetzung mit bundesweit einigen hundert Fällen zuerst eher verhalten. Eine denkbare Ursache hierfür könnte sein, dass diese Möglichkeit der Außerbetriebsetzung nur für Fahrzeuge realisierbar ist, die seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.
Die zweite i-Kfz-Stufe 2017 ermöglichte die Wiederzulassung eines Fahrzeugs, vorausgesetzt, Fahrzeughalter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen blieben gleich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die dazugehörigen Zulassungsplaketten wurden dem Antragsteller nach Bearbeitung in der Zulassungsbehörde postalisch zugestellt.
Die Nutzung der internetbasierten Wiederzulassung (ohne Halter- und Kennzeichenwechsel) wurde im Rhein-Kreis Neuss seit Einführung jedoch nicht in Anspruch genommen.
In der dritten i-Kfz-Stufe wird jetzt eine vollständig automatisierte Antragsbearbeitung bei den Vorgangsarten Außerbetriebsetzung, Adressänderung und Umschreibung unter der Bedingung der Mitnahme des bisherigen gültig gestempelten Kennzeichens realisiert.
Eine teilautomatisierte Antragsbearbeitung ist bei der Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung ohne Kennzeichenmitnahme möglich. Wie in der zweiten Stufe werden die Zulassungsbescheinigungen und die Zulassungsplaketten sowie das Prüfsiegel (Hauptuntersuchung) nach abschließender Bearbeitung postalisch zugestellt.
Die Zahlung der Verwaltungsgebühr ist bei der Antragsstellung per e-Payment-System automatisch zu entrichten. Für Amtsleiterin Ulrike Holz und ihre Stellvertreterin Barbara Edelhagen ist die Umsetzung der dritten i-Kfz-Stufe „ein weiterer konsequenter Schritt, den Digitalisierungsprozess der Fahrzeugzulassung voran zu bringen“.
Nach der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung für Privatpersonen ist in einem nächsten Schritt die Ausweitung der Online-Zulassung auf juristische Personen geplant. Insbesondere Unternehmen sollen davon profitieren. Näheres im Internet unter den Stichwörtern „Rund ums Auto“ und „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“: www.rhein-kreis-neuss.de.
Anmerkung: „Weiterer konsequenter Schritt, den Digitalisierungsprozess der Fahrzeugzulassung voran zu bringen“: Ulrike Holz (rechts) und Barbara Edelhagen vom Kreisstraßenverkehrsamt. Foto: Rhein-Kreis Neuss
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