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Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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verfasst von: redaktion am
Gesellschaft
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Rommerskirchen. Es gibt nur wenige Themen, die Jede und Jeden betreffen und in der Öffentlichkeit so kontrovers diskutiert werden wie all das, was mit einer Patientenverfügung zusammenhängt.
Auf Grund der großen Nachfrage im Herbst letzten Jahres hat die Gleichstellungsbeauftragte, Nicole Musiol, für den 03.02.2014 Frau Ingeborg Heinze erneut eingeladen im Ratssaal noch einmal zu diesem Thema zu referieren. An Hand von vielen Beispielen erläutert die Referentin, wa- rum es so vielfältige Meinungen gibt, wie die „richtige“ Pati- entenverfügung aussehen soll und wie man sie inhaltlich ge- staltet.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person, die für einen tätig wird, wenn man durch Krankheit o.ä. verhin- dert ist, persönlich zu handeln bzw. Entscheidungen zu tref- fen.
Über dieses Thema sollte sich jede Frau und jeder Mann schon in jungen Jahren Gedanken machen, insbesondere wenn man in einer nicht-ehelichen Partnerschaft lebt. Aber auch bei Eheleuten ist es notwendig, sich gegenseitig zu be- vollmächtigen, da entgegen landläufiger Meinung nicht ein Partner für den anderen ohne Vollmacht handeln kann. Dar- über hinaus sind viele Frauen im Alter alleinlebend. Für sie ist es besonders wichtig, sich mit dieser Thematik zu be- schäftigen.
In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragen Nicole Musiol referiert Ingeborg Heinze.
Der Vortrag findet statt am Montag, 09.03.2020 von 19.00 – 20.30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen, Dienstleistungszentrum, 2. Etage, Bahnstraße 51. Der Zu- gang ist barrierefrei.
Gebühr: 10,00 ¤ (2 UStd.) Eine Anmeldung über die VHS Rommerskirchen ist unbedingt erforderlich. Diese ist online unter www.rommerskirchen.de möglich.
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