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Corona-Virus: Kaarster Schüler in Quarantäne

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
20 Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein- Gymnasiums wurden heute bis einschließlich Montag (02. März 2020) in häusliche Quarantäne versetzt. Eine Lehrerin des Kaarster Gymnasiums aus dem Kreis Heinsberg wird durch die dortigen Behörden betreut. Dies ist eine reine Vorsichtsmaßnahme auf Anordnung des Kreis- Gesundheitsamtes: Es liegt kein Verdachtsfall und keine Erkrankung mit dem Corona-Virus in Kaarst vor. Weder die Lehrerin noch die Schüler zeigen bisher Symptome einer Erkrankung.

Die Schülergruppe war mit der Lehrerin seit Mittwoch auf einer Exkursion in einer Düsseldorfer Jugendherberge. Am Donnerstagabend erfuhr die Lehrerin, dass sie am Wochenende in Kontakt zu einem Corona- Erkrankten aus dem Kreis Heinsberg stand. Sie informierte daraufhin umgehend die Schulleitung und verließ die Schülergruppe. Diese wurde noch am Donnerstagabend von ihren Eltern abgeholt.

Der Erste Beigeordnete der Stadt Kaarst, Dr. Sebastian Semmler, wendet sich direkt an die besorgten Eltern von Schülern des Albert- Einstein-Gymnasiums: „Zu keinem Zeitpunkt bestand seitens der Lehrerin oder der Schüler ein Kontakt zur Schule nachdem die Lehrerin mit der infizierten Person Kontakt hatte. Die im Kreis Heinsberg wohnhafte Lehrerin wird nun dort untersucht. Alle Maßnahmen bei uns vor Ort werden mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt. Der Schulbetrieb des Albert- Einstein-Gymnasium kann nach Rücksprache mit allen zuständigen Behörden normal weiterlaufen.“

Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus macht deutlich, dass derzeit keine Grundlage für weitergehende Maßnahmen besteht: „Alle Veranstaltungen des Wochenendes finden wie geplant statt. Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung. Wir sind im Rhein-Kreis Neuss gut vorbereitet und derzeit gibt es keinen bestätigten Krankheitsfall.“

Anmerkung: Bürgerinnen und Bürger können sich mit wichtigen Fragen zum Corona-Virus direkt an die Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes wenden: 02181 601-7777 (Mo.-Fr. 8 bis 18 Uhr; Sa. u. So. 9 bis 18 Uhr).

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