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Was sich ab Montag alles ändert – und was nicht

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Dormagen. Es sind die ersten Schritte zu einer Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Mit einer neuen Verordnung, die am Montag, 20. April, in Kraft tritt und noch heute veröffentlicht werden soll, gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Leitlinien für die Zeit bis zum 4. Mai vor. Änderungen sollen sich zum Beispiel im Bereich Kita und Schule, bei Geschäften sowie für Großveranstaltungen ergeben.

„Mindestens genauso wichtig ist aber auch, was sich erstmal nicht ändert“, betont Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Das Kontaktverbot bleibt genauso wie das Abstandsgebot in Kraft. Es bleibt das wichtigste Ziel, alle Menschen so gut wie möglich vor der Infektion zu schützen. Deshalb empfehle ich auch dringend das Tragen einer Mundbedeckung in den Bereichen, wo Abstände nicht eingehalten werden können“, so Lierenfeld weiter.

Ab Montag, 20. April, sollen die weiterführenden Schulen zunächst für Lehrkräfte, Schulpersonal und Schulträger wieder geöffnet werden, damit der Schulbetrieb unter den erforderlichen strengen Hygienevorschriften in kleineren Lerngruppen vorbereitet werden kann. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer heute in Düsseldorf bekannt gegeben. Ab Donnerstag, 23. April, sollen Schülerinnen und Schüler, die sich auf das Abitur und Schulabschlüsse am 12. Mai vorbereiten, dann auf freiwilliger Basis in der Schule lernen können.

In einer zweiten Phase sollen ab dem 4. Mai auch die Grundschulen wieder geöffnet werden. Allerdings nur für die Viertklässler, um einen möglichst reibungslosen Wechsel auf die weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Der gemeinsame Unterricht aller Schüler in der gewohnten Form wird voraussichtlich mindestens bis zu den Sommerferien nicht stattfinden, so Gebauer.

Auch im Kita-Bereich soll es Neuerungen geben. So soll die Notbetreuung in Stufen ausgeweitet werden, über die genauen Einzelheiten wird das zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen demnächst informieren.

Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sollen ab Montag alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Zudem gibt es unabhängig von der Verkaufsfläche Ausnahmen für Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen sowie für Einrichtungsgeschäfte und Babyfachmärkte. Im Übrigen bleibt es auch in diesem Bereich bei den bisher geltenden Regelungen.

Im Bereich des Dienstleistungsgewerbes können sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wiederaufzunehmen.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auch Großveranstaltungen, die für die Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Hierzu wird die Landesregierung zeitnah detailliertere Informationen herausgeben.

„Wir müssen uns klarmachen, dass wir diese Epidemie noch längst nicht bewältigt haben. Sie dauert an. Deshalb wäre es ein lebensgefährlicher Fehler, wenn wir schon jetzt zu unserem gewohnten Leben zurückkehren. Auf unbestimmte Zeit muss der Ausnahmezustand leider zur Gewohnheit werden“, erklärt Lierenfeld. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, sei es daher geboten, auf private Reisen und Besuche generell zu verzichten – auch im Verwandten- und Freundeskreis.

Bürgermeister Erik Lierenfeld beantwortet am Freitag, 17. April, um 17.30 Uhr gemeinsam mit Martina Hermann-Biert, der Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend, Familie und Soziales, live auf Facebook die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den Auswirkungen der neuen Verordnung auf das Leben in Dormagen.

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich zudem mit ihren Fragen, Sorgen und Nöten telefonisch unter 02133 257 555 an die Bürger-Hotline der Stadt wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 14 Uhr besetzt.

Anmerkung: Alle aktuellen Informationen zum Thema Coronavirus gibt es im Internet unter www.dormagen.de/coronavirus.

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